Die Befürworter:innen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs und Unterstützer:innen Russlands drücken ihre Zustimmung vermehrt mit dem letzten Buchstaben im lateinischen Alphabet aus. Bundesweit sind laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland mittlerweile mehr als 140 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Geschehnissen in der Ukraine anhängig. Die meisten betreffen dabei die Verwendung des Z-Symbols. Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Symbol bereits aufgetaucht. Laut Innenministerium wurden dazu von Kriegsbeginn am 24. Februar bis zum 22. April 19 Verfahren eingeleitet. In 17 dieser Fälle konnte die Polizei einen direkten Bezug zum Krieg in der Ukraine herstellen. Das „Z“ ist auf zahlreichen russischen Militärfahrzeugen zu sehen, die am Krieg in der Ukraine beteiligt sind. Offiziell soll das Symbol für den Schlachtruf „Za Pobedu!“ stehen. Auf deutsch: „Auf oder auf den Sieg.“ Analyst:innen meinen wiederum, das „Z“ solle einfach nur der Unterscheidung dienen, weil russisches und ukrainisches Kriegsgefährt teilweise vom selben Typ stamme.  Wer das Z-Symbol in Deutschland verwendet, um seine Zustimmung zur russischen Invasion auszudrücken, kann dafür strafrechtlich belangt werden. Die Strafverfolgungsbehörden werten die Verwendung des Z-Symbols als Verstoß gegen Paragraph 140 Strafgesetzbuch. Die Vorschrift erfasst die Belohnung und Billigung von Straftaten. Darunter fallen auch die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine, die nach nationalem Recht geahndet werden könnten.  Ob die Anzeigen in Verurteilungen münden werden, ist momentan noch offen. „Ob eine Strafbarkeit auch im Sinne des Paragraph 140 StGB vorliegen kann, ist vom jeweils zu beurteilenden Einzelfall abhängig“, so Martin Fiedler von der Generalstaatsanwaltschaft Rostock. Dies werde bei den Staatsanwaltschaften durch die mit derartigen Verfahren befassten Dezernent:innen sorgfältig geprüft werden. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!