Die Parteien sind zuversichtlich, sie stehen für den Wahlkampf in Meck-Vorp in den Startlöchern. Die Kreiswahlausschüsse müssen ihre Entscheidungen bis zum 5. August treffen, danach sind Beschwerden dagegen bis zum 19. August möglich. Dann befindet der Landeswahlausschuss über die endgültigen Kandidaten zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Fraglich bleibt jedoch, ob die AfD Mecklenburg-Vorpommern die Formalien des Landeswahlausschusses erfüllt. Die Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) regelt laut Landesrecht die Wahlvorschläge bei Landtagswahlen. Dort steht: Der Satzung einer Partei muss zu entnehmen sein, welches Organ zur Unterzeichnung für den Landesverband befugt ist. In der Satzung der AfD MV ist festgelegt, dass Wahlvorschläge zu öffentlichen Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern durch die Sprecher und ein weiteres Vorstandsmitglied zu unterschreiben sind. Ebenfalls wird in der Parteisatzung geregelt, dass der Landesvorstand aus zwei Landessprechern besteht. Nach Sprecherrücktritt nur noch einer von zwei Landessprechern bei der AfD MV Einer der beiden Landessprecher, Dr. Holger Brauer, ist jedoch am 18. Mai 2021 von seinem Amt offiziell zurückgetreten, lange bevor die Partei sich im Alpincenter Wittenburg zur zweiten Aufstellungswahl traf. Er beklagte: „Wenn mehr als die Hälfte der Parteifreunde dem Landessprecher das Vertrauen entziehen, kann das unmöglich ohne Konsequenzen bleiben“, und zog sich als einer von zwei Landessprechern zurück.  Ein Nachfolger für Brauer hätte gewählt werden können, jedoch haben die anwesenden Parteimitglieder in Wittenburg allein für die Listenplätze 11 bis 13 ganze acht Stunden diskutieren müssen. Mit Brauers Rücktritt ohne Nachfolger erfüllt die AfD Mecklenburg-Vorpommern ihre eigene Satzung nicht mehr. Übrig bleibt einer von zwei Landessprechern, Leif-Erik Holm, und die Frage, wie der Landeswahlausschuss über die Zulassungen zur Landtagswahl entscheiden wird. Nicht stimmberechtigte Mitglieder sollen bei Kandidatenaufstellung mitgestimmt haben Bereits Anfang Juli wurde bei der Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke Widerspruch gegen die Aufstellung der Landeslisten der AfD zu Bundes- und Landtagswahl eingelegt. Zu diesem Zeitpunkt lagen dem Landeswahlausschuss jedoch noch gar keine Vorschläge der Kandidatenlisten der AfD vor, so Beneicke. Bis zum Ablauf der Frist schaffte es die Partei jedoch, rechtzeitig ihre Listen mit den Wahlvorschlägen einzureichen, wenn auch mit weniger Landtagskandidaten als ursprünglich geplant. Grund für den eingelegten Widerspruch waren mutmaßliche Verfahrensfehler im Aufstellungsverfahren der Listen. Diese sollen bei den zwei chaotischen Aufstellungstreffen im Mai in Kemnitz bei Greifswald und beim Wiederholungsversuch im Alpincenter Wittenburg im Juni entstanden sein. Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Partei sollen bei den Aufstellungswahlen mitgestimmt haben. Ein Grund, weshalb die Aufstellungsversammlungen den Anforderungen des Wahlausschusses nicht genügen könnten. Die Vorwürfe um die behaupteten Verfahrensfehler würden nun geprüft und am Dienstag (3. August, 14 Uhr) in der öffentlichen Sitzung des Landeswahlausschusses vorgestellt, heißt es aus der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin. Das zukünftige Programm der AfD stellten Fraktionschef Nikolaus Kramer und Landeschef Leif-Erik Holm am vergangenen Montag (26.7.) vor – mehrere Wochen nach den demokratischen Parteien Bündnis 90/Die Grünen (6. Juni), FDP und Linke (12. Juni), Union (18. Juni) und SPD (20. Juni). MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!