Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an Ein Beitrag geteilt von CDU Fraktion MV (@cdufraktionmv) Der Vorfahre des besten Freundes des Menschen polarisiert: Seit sich der Wolf nach seiner Ausrottung wieder in Deutschland angesiedelt hat, fordern Nutztierhalter:innen immer wieder, ihn bejagen zu dürfen. Tierschützer:innen hingegen halten ihn für wichtig und harmlos. Nun soll eine neue bundesweite Regelung den Abschuss auffälliger Wölfe vereinfachen. In Deutschland, der EU und international ist der Wolf streng geschützt. Für einen Abschuss bedarf es einer Sondergenehmigung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Diese sind in den Wolfsmanagementplänen der Bundesländer dargelegt. Wenn ein Wolf wiederholt Nutztiere gerissen hat, eine geringe Scheu vor Menschen zeigt oder sich mit einem Hund paaren möchte, darf er getötet werden – so geschehen 2020 mit einer Wölfin in Schwaan im Landkreis Rostock. Nur wenige Wölfe erfüllen die Voraussetzungen für eine solche „kontrollierte Entnahme“, wie der Abschuss im Bürokratendeutsch heißt. Seit 1990 wurden so deutschlandweit 13 Wölfe getötet, in MV wurde ein Wolf „entnommen“. In über 80 Prozent der Fälle ist der Mensch für den Tod eines Wolfes verantwortlich. Seit 1990 wurden in Deutschland 1.005 Wölfe tot aufgefunden. In 90 Prozent der Fälle war menschliches Handeln die Todesursache, entweder durch Verkehrsunfälle, illegale Tötungen und Wolfsmanagement. Bundesweite Regelung für schnelleren Abschuss Nun hat auf Antrag von MVs ewigem Umweltminister Till Backhaus (SPD) die Umweltministerkonferenz im Dezember den schnelleren Abschluss von „Problemwölfen“ beschlossen. „Seit über 15 Jahren arbeite ich an dem Thema und heute haben wir den gordischen Knoten durchschlagen“, so der Minister in einer Pressemitteilung. „Wir haben gemeinsam eine Regelung beschlossen, die es bundesweit möglich macht, Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schnell und unkompliziert abzuschießen. Diese Schnellabschüsse sind unbürokratisch und praktikabel umsetzbar“, heißt es dazu von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). Auch die EU-Kommission habe bestätigt, dass der Vorschlag dem europäischen Artenschutzrecht entspricht. Risikogebiete müssen festgesetzt werden Künftig soll schon nach einmaligem Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen und dem Reißen von Weidetieren eine Abschussgenehmigung erteilt werden können. Allerdings nur in Gebieten, in denen Tiere oft von Wölfen gerissen werden. Sie werden von den Ländern festgelegt und können sich beispielsweise an Wolfsterritorien orientieren. Dort ist ein Abschuss innerhalb von drei Wochen im Umkreis von einem Kilometer möglich. Auch ein bisher erforderlicher Gentest kann dann entfallen. Um den Wolf eindeutig als Verursacher der Risse zu identifizieren, sollen die zuständigen Behörden stattdessen Indizien und Fachkenntnisse nutzen. „Darauf basierend werden wir die schnelle Entnahme von schadenstiftenden Wölfen in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen nun auch praktisch umsetzen können“, so Backhaus. Die dafür notwendigen Schritte sollen vor Beginn der kommenden Weidesaison umgesetzt werden – also Ende April, Anfang Mai. Im sogenannten Monitoringjahr 2022/2023 hatten 19 Rudel, sechs Paare sowie drei Einzeltiere ihr festes Territorium im MV. Fünf Rudel überschritten dabei die Grenzen des Bundeslandes. Ein Wolfsterritorium ist durchschnittlich etwa 200 Quadratkilometer groß. Derzeit stagniert die Zahl der Wölfe in MV. Der Artikel ist zuerst in unserer Januarausgabe erschienen und wurde für die Onlineveröffentlichung nicht aktualisiert. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!