Die Greifswalder Richter gaben mit ihrem Beschluss, die Hotspot-Regelungen in MV auszusetzen, am vergangenen Freitag den 14 Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion Recht. Diese hatten als Bürger:innen die Aufhebung der Hotspot-Regeln der Corona-Landesverordnung beantragt. Zwar mangele es der Verordnung nicht an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage, jedoch verstießen die Vorschriften der Corona-Landesverordnung gegen Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes, erklärten die Richter. Richter: Omikron nicht gefährlich genug Der Landtag MV hatte in seiner Sitzung am 24. März für alle Landkreise und kreisfreien Städte die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage festgestellt. Unter dieser Voraussetzung gestattet das Infektionsschutzgesetz die Anordnung verschärfter Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die Richter argumentieren in ihrem Beschluss, dass die Voraussetzungen für diese Feststellung gar nicht erfüllt gewesen seien.  Hätte sich eine signifikant gefährlichere Virusvariante in MV ausgebreitet, dann wäre die Feststellung laut Gesetz rechtmäßig gewesen. Der Landtagsbeschluss verwies jedoch ausschließlich auf die Omikron-Variante. Diese ist jedoch seit Jahresbeginn in MV anzutreffen. Es handele sich dabei um eine „alte“ Variante, argumentieren die Richter. Das Gesetz stelle aber auf neue Varianten ab. Schutzmaßnahmen bei drohender Krankenhausüberlastung möglich Neben einer neuen Virusvariante würde auch die drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten in den Landkreisen oder kreisfreien Städten weitergehende Schutzmaßnahmen rechtfertigen. Diese drohende Überlastung müsste entweder auf eine besonders hohe Zahl oder einen besonders starken Anstieg von Neuinfektionen zurückzuführen sein.  Das Vorliegen dieser Voraussetzungen müsse jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden, so die Greifswalder Richter. Dem Landtagsbeschluss vom März fehle es jedoch an derart differenzierten Sachverhaltsfeststellungen als Entscheidungsgrundlage. Die Landesregierung habe in der Beschlussvorlage lediglich pauschal und „flächendeckend“ auf die Lage im Land abgestellt. Dies sei nicht ausreichend, so das Oberverwaltungsgericht. Maske fällt weg, außer im ÖPNV Was ergibt sich nun aus dem Beschluss des Greifswalder Gerichts? Zum ersten müssen in Innenbereichen nun keine Masken mehr getragen werden. Die Ausnahme davon bilden die öffentlichen Verkehrsmitteln, wo die Maskenpflicht unverändert weiter gilt. Auch bei Veranstaltungen, kulturellen Angeboten, Messen und Beherbergungen ist sie nicht aufgehoben. Aus Sicht des Gerichts hatten die Antragsteller:innen dahingehend nicht ausreichend ihre persönliche Betroffenheit dargelegt.   Die Maskenpflicht entfällt ferner im Einzelhandel, bei Wochenmärkte und im Großhandel, bei Dienstleistungen, körpernahen Dienstleistungen, bei der Nutzung von medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Angeboten, Freizeitangeboten und in der Gastronomie. Auch das Abstandsgebot hoben die Richter auf. Landesregierung: Masken weiterhin stark empfohlen Seit Montag ist die Maskenpflicht auch an MVs Schulen nicht mehr verpflichtend. Das hatte das Bildungsministerium am Freitag als Reaktion auf den Beschluss mitgeteilt. Ab sofort werde das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude nur noch empfohlen, hieß es. Auch das Einhalten von Abständen sei weiterhin sinnvoll. Die Testpflicht sei von dem Beschluss jedoch nicht betroffen und bestehe deshalb unverändert fort. Es solle mit der nächsten Schul-Corona-Verordnung aber „zu einer anlassbezogenen Testung“ gewechselt werden, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke). Darüber seien die Schulen „bereits vor den Osterferien informiert“ worden. Ein Test muss dann nur noch gemacht werden, „wenn Schülerinnen und Schüler entsprechende Symptome zeigen“, so Oldenburg. Freude bei der AfD, Mahnungen bei der Regierung Natürlich werde das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes akzeptiert, äußerte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Dass jetzt allerdings „kurz vor dem Auslaufen der Hotspot-Regelungen (...) noch einmal Unklarheiten über die geltenden beziehungsweise nicht geltenden Regelungen entstehen“, bedaure sie jedoch.  Ende März diesen Jahres habe es durchaus berechtigte Gründe für die Hotspot-Regelung gegeben, rechtfertigt Drese. „Wir haben zu dem damaligen Zeitpunkt bundesweit die höchsten Inzidenzen der Neuinfektionen verzeichnet.“ Und ihre Kabinettskollegin Simone Oldenburg mahnt zur Vorsicht: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“  Freude über die Gerichtsentscheidung herrschte dagegen bei der Landes-AfD. So bezeichnete ihr Fraktionsvorsitzender Nikolaus Kramer den Beschluss als einen großen Erfolg. Das sei eine „weitere Schlappe für die Landesregierung und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig“, so Kramer. Ab Donnerstag nur noch Basisschutzmaßnahmen Am Montag äußerte sich nun Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) zur zukünftigen Coronapolitik des Landes. „Wir müssen zwar auch im Sommer achtsam bleiben, aber die meisten Schutzmaßnahmen fallen weg“, teilte die SPD-Politikerin im Landtag mit. Ab Donnerstag werden in ganz MV nur noch die sogenannten Basisregeln gelten. „Masken und Tests sind unser Basisschutz für den Sommer“, so Schwesig. Dass man länger als andere Länder auf 3G gesetzt habe, sei richtig gewesen. „Corona ist nicht weg. Es kann sein, dass die Pandemie im Herbst wieder gefährlich wird. Deswegen bleibt die Impfung der beste Schutz“, so Schwesig.   Ursprünglich sollten die Hotspot-Regelungen noch bis zum 27. April gelten. Ab dem 28. April gelten ohnehin nur noch die sogenannten Basisschutzmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr, 3G-Pflichten in Krankenhäusern oder die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen, sofern eine Gefahr für vulnerable Gruppen besteht. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!