Die Plattform Correctiv hat kürzlich aufgeschlüsselt, wie viele mutmaßlich Rechtsextreme in Deutschland legal Waffen besitzen dürfen. Dazu fragte das Recherchekollektiv die Innenministerien der Länder nach der Zahl der Personen, die über eine Waffenbesitzkarte (WBK) beziehungsweise einen sogenannten kleinen Waffenschein (KW) verfügen. Mit einer WBK dürfen Schusswaffen erworben werden. Offen tragen darf diese jedoch nur, wer einen „großen Waffenschein“ besitzt. Ihn erhalten Privatpersonen, wenn sie eine erhebliche Gefahr für ihr Leben nachweisen. Mit einem kleinen Waffenschein dürfen dagegen erlaubnisfreie Waffen wie Reizgas oder Schreckschusspistolen verdeckt mitgeführt werden. Von den insgesamt 758 Rechtsextremen mit Waffenbesitzerlaubnis leben demnach 122 in Sachsen-Anhalt, MV folgt mit 121 dicht dahinter. Brandenburg erhebt nach eigenen Angaben keine Statistik zu dem Thema. Das Saarland hat keine Zahlen mitgeteilt, spricht laut Correctiv jedoch von einer „einstelligen Zahl“ mutmaßlich rechtsextremer Personen, die dort Waffen besitzen dürfen. Rechercheergebnisse vermutlich verzerrt Die befragten Bundesländer haben laut Correctiv allerdings unterschiedliche Angaben zur Art der Waffenerlaubnis gemacht: Bayern, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben nicht zwischen WBK und KW unterschieden und eine Gesamtzahl genannt. Die Zahlen aus MV, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt zu den beiden Arten der Waffenerlaubnis hat die Rechercheplattform zusammengezählt. Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hingegen haben lediglich WBK-Besitzer:innen gezählt, weshalb hier die Zahl im Vergleich zu den anderen Ländern wahrscheinlich geringer ausfällt. Die Gesamtzahl der Rechtsextremist:innen mit Waffenerlaubnis in Deutschland schätzt Correctiv zurückhaltend auf rund 1.000. Dabei bezieht sich die Plattform – neben den Angaben der Bundesländer – auf Recherchen von Report Mainz und Angaben der Bundesregierung. Demnach hätten am Stichtag 31. Dezember 2021 rund 2.000 Rechtsextreme und Reichsbürger:innen eine waffenrechtliche Erlaubnis gehabt. Die Zahl der tatsächlich bewaffneten Rechtsextremen – also einschließlich derer, die illegal Waffen besitzen – liege vermutlich deutlich höher. Die Behörden können eine Waffenbesitzerlaubnis nicht einfach entziehen. Häufig gelingt dies erst nach langwierigen Gerichtsverfahren. Nur bei konkreter Gefahr im Verzug kann der Besitz von Waffen zügig verboten werden. Mehr zu bewaffneten Rechtsextremen in MV:Waffen und Sprengstoff bei Neonazis gefundenGericht bestätigt Waffenverbot für Jameler NeonaziWiederbewaffnung rechter PrepperWaffenhändler und Landkreismitarbeiter müssen sich vor Gericht verantwortenJagdprüfung ja, Jagdschein eher nicht MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!