Ende Januar 2022. In Schwerin findet eine weitere Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Landes- und Bundesregierung. Ein freier Reporter von KATAPULT MV ist für die Berichterstattung vor Ort. Er gibt sich gegenüber den Demoteilnehmenden nach eigenen Aussagen als Journalist zu erkennen. Dabei wird er von zwei Personen mehrfach beleidigt und bedroht. Ihm wird vorgeworfen, bewusst Personenfotos zu sammeln, um sie weiterzuleiten, so geht es aus den Polizeiberichten hervor.  Der Reporter erstattete gegen die beiden Angreifer Anzeige wegen Nötigung (§240 StGB) und Bedrohung (§241 StGB) – einen von ihnen kann er zu diesem Zeitpunkt namentlich benennen, den anderen nicht. Nach dessen nachträglicher Identifizierung durch ein Foto auf einer späteren Demonstration, entschied sich der Beschuldigte zu einer Gegenanzeige wegen Verleumdung (§187 StGB)und Vortäuschen einer Straftat (§145d StGB) gegen den KMV-Reporter.  Nach anderthalb Jahren ist der Fall nun abgeschlossen: Gegen den Angreifer, der die Gegenanzeige stellte, verhängte die Staatsanwaltschaft Schwerin einen Strafbefehl wegen Beleidigung und versuchter Nötigung: 30 Tagessätze zu je 15 Euro – also insgesamt zu 450 Euro Geldstrafe. Die Anzeige gegen die andere Person werde voraussichtlich ohne Folgen eingestellt, heißt es vom zuständigen Rechtsanwalt. Ebenfalls vorläufig eingestellt wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen den Reporter.  Inzwischen ist das Verfahren rechtskräftig beendet.  Weiterführende Artikel:
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