Laut Angaben des Innenministeriums MV musste bei der Landespolizei im vergangenen Jahr 2021 keine Dienstwaffe eingesetzt werden. Im Gegensatz dazu waren 2020 Beamt:innen der Landespolizei noch vier Mal in die Situation gekommen, auf andere Menschen schießen zu müssen. Dabei seien insgesamt drei Personen verletzt worden. In allen Fällen habe dabei ein unmittelbarer Angriff auf die Beamt:innen stattgefunden, erklärte dazu eine Ministeriumssprecherin. Im laufenden Jahr 2022 kam es ebenfalls schon zum Einsatz einer Dienstwaffe. So schoss am 7. Februar eine Zivilstreife in Schwerin auf ein fahrendes Auto. Darin befanden sich drei Personen, die versucht hatten, Außenbordmotoren vom Gelände eines Yachtclubs zu stehlen. Die Verdächtigen konnten, allerdings ohne Beute, entkommen. Enge Voraussetzungen für Schusswaffengebrauch Polizist:innen dürfen ihre Schusswaffen im Einsatz nur in bestimmten Situationen und unter engen Voraussetzungen gegen andere Menschen richten. Es bedürfe stets einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, erläutert die Sprecherin des Innenministeriums. Dieser Grundsatz finde sich im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes fest verankert. Ob tatsächlich ein gerechtfertigter Grund für die Nutzung der Dienstwaffe vorliegt, muss von „der Justiz bei der routinemäßig eingeleiteten Ermittlung“ nachträglich festgestellt werden, so die Pressesprecherin.  Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz verlangt von den Polizist:innen, den Einsatz der Schusswaffe in der betreffenden Situation zunächst anzudrohen. „Dies kann durch einen Warnschuss oder eine deutliche verbale Androhung des Schusswaffengebrauchs erfolgen“, heißt es aus dem Innenministerium. Der Einsatz der Schusswaffe sei ohne Androhung nur dann erlaubt, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben in der Situation erforderlich ist. Umgang mit der Schusswaffe ist Teil der Ausbildung Da sich Sachverhalte, bei denen es zu einer Androhung der Schusswaffe oder sogar zu einer Schussabgabe komme, sehr selten ereignen, gleichwohl aber eine hochdynamische und anspruchsvolle Situation für die eingesetzten Beamt:innen darstellen, sei die Androhung der Schusswaffe auch Teil der Aus- und Fortbildung. In 424 Unterrichtseinheiten erwerben die Polizist:innen während der Ausbildung spezifische Kompetenzen des einsatzbezogenen Trainings. Dazu zählen neben dem Erwerb der Berechtigung zum Führen von dienstlichen Schusswaffen und des aktuellen Schlagstockmodells auch die Verbesserung der individuellen Handlungskompetenz beim Erkennen und Lösen polizeilicher Konfliktsituationen. Auf das einsatzbezogene Training bezogen müssen während der Ausbildung drei praktische Prüfungen absolviert werden. Darin sind praktische Fähigkeiten im Umgang mit der Waffe unter Beweis zu stellen. Ein Schießtraining ist ebenfalls Pflicht. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!