Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist erkältet, darum stellte ihre Stellvertreterin Simone Oldenburg (Linke) heute mit Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) die am Donnerstag in Kraft tretenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor. Da die Corona-Ampel an fünf Tagen in Folge die Warnstufe „Orange“ angezeigt hatte, gilt seit dem 6. Dezember für MV die 2Gplus-Regel für Veranstaltungen und Gastronomie im Innenbereich, private Zusammenkünfte, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Tourismus und Messen. Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Tattoostudios erfordern ebenfalls einen tagesaktuellen Negativtest. Ausgenommen von der Regel sind Friseurdienstleistungen und medizinisch und pflegerisch notwendige Behandlungen. In die Corona-Landesverordnung wurden heute die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz von Donnerstag und der Landtagssitzung von Freitag aufgenommen. Aus der Bund-Länder-Runde resultieren laut Gesundheitsministerin Drese vier Änderungen: Kontaktbeschränkungen ab Stufe Orange: Ein Haushalt darf sich mit maximal zwei weiteren Personen treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommenNichteheliche Lebensgemeinschaften gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben2G gilt nun bundesweit im Einzelhandel. Ausnahmen: Einzelhandel mit Lebensmitteln, Büchern oder Zeitungen, Blumenläden und Weihnachtsbaumverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Tier- und Babyfachmärkte, Wochenmärkte. Direktvermarkter, Abhol- und Lieferdienste, Hörgeräteakustiker, Optiker, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser und der GroßhandelKeine öffentlichen Feuerwerke zu Silvester, Kommunen benennen Plätze, an denen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist. Der Bund will Verkauf von Feuerwerkskörpern verbieten und kann auch von einem Ansammlungsverbot an Silvester Gebrauch machen Der Kurs der Landesregierung werde von einer breiten Mehrheit im Land getragen, so Drese. Für Veranstaltungen gilt ab Donnerstag: Warnstufe Orange:
- maximal 50 % Auslastung
- im Innenbereich bis zu 200, draußen bis zu 1.000 Zuschauer:innen Warnstufe Rot:
- maximal 30 % der vorhandenen Plätze
- im Innenbereich bis zu 200, draußen bis zu 1.000 Zuschauer:innen Der Landtag hat beschlossen, den bisherigen Maßnahmenkatalog anzupassen für den Fall, dass ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt mehr als eine Woche auf Warnstufe Rot ist und eine anhaltende Überlastung des Gesundheitssystems droht.  Geschlossen werden bei Warnstufe Rot: Kinos, Autokinos, Theater, Opern, Innenbereiche von Ausstellungen und Museen, Chöre, Ensembles, Weihnachtsmärkte, Volksfeste, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Soziokulturelle Zentren und Messen, Innenbereiche Zoos, Zirkusse. Lockerungen gibt es indes für den Vereinssport und Fitnessstudios. Diese sollen nach einem Landtagsbeschluss auch bei höheren Infektionszahlen weiterhin möglich beziehungsweise offen sein, allerdings nur unter der 2Gplus-Regel und mit stark begrenztem Publikum. 70,2 Prozent der Bevölkerung in MV haben bislang eine Erstimpfung erhalten. 250.000 Menschen wurden in den letzten Wochen bereits geboostert. Täglich verzeichnet MV momentan 3.000 Erstimpfungen, 110.000 Menschen wurden allein in der letzten Woche erstgeimpft. Laut Gesundheitsministerin Drese seien nun 16,2 Prozent der Bevölkerung dreimal geimpft. Das Infektionsgeschehen im Land sei jedoch weiterhin besorgniserregend. Weitere Maßnahmen seien zur Eindämmung der vierten Welle notwendig, vor allem für die Krankenhäuser. Weiterlesen: Versorgungsquote auf Intensivstationen
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