Der geplante Bau eines Terminals zur Anlandung von Flüssiggas vor Rügen sorgt sowohl bei Bewohnerinnen der Insel als auch bei Umweltverbänden und Politikerinnen weiterhin für Unmut. Die Insulanerinnen sorgen sich um ihre Sicherheit, Gesundheit und den Erhalt der Natur. Gemäß LNG-Beschleunigungsgesetz ist eine Prüfung der Umweltverträglichkeit vor Baubeginn nicht notwendig. Dabei würde die Anlage Naturschutzgebiete, Laichgebiete und Vogelrastplätze in unmittelbarer Nähe beeinträchtigen. „Das geplante LNG-Terminal stellt einen schweren Eingriff in die geschützte Natur des Greifswalder Boddens vor Rügen dar“, erklärt Harald Terpe, Vorsitzender der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Es bedrohe die Einkommensgrundlage der Menschen auf der Urlaubsinsel, die nahezu vollständig vom Tourismus leben. Die europäische Erdgasversorgung sei ab 2024 durch den europaweiten Ausbau der Flüssiggaskapazitäten auch ohne zusätzliches LNG-Terminal vor Rügen gesichert, ergänzt Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Fraktion. Auch nach Angaben der Bundesnetzagentur sei die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Gleichwohl bleibe ein sparsamer Gasverbrauch weiterhin wichtig, um auf den Winter 2023/2024 vorbereitet zu sein. Ist die Fristverkürzung ungesetzlich? In der öffentlichen Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens für den Betrieb einer LNG-Leitung in der Ostsee vom 2. Februar heißt es, dass die Fristen sowohl für die Auslegung der Unterlagen als auch für Einwände verkürzt seien. Grundlage dafür ist das LNG-Beschleunigungsgesetz. Sie beträgt jeweils nur sieben Tage. „Diese Fristen sind extrem unverschämt, denn eine ernstzunehmende Öffentlichkeitsbeteiligung wird damit praktisch unmöglich gemacht“, kritisiert Constantin Zerger von der Deutschen Umwelthilfe. Bürgerinnen könnten schwerlich in so kurzer Zeit derart umfangreiche und technisch komplexe Unterlagen verstehen und sich dazu eine Meinung bilden. Einwände geltend machen Noch heute können Einwände im Bergamt Stralsund per E-Mail geltend gemacht werden. Ansprechpartner ist Herr Müller. Damit die Einwände rechtlich relevant sind, müssen sie individuell verfasst sein,persönliche Betroffenheit darstellen,Name und Adresse enthalten,fristgerecht eingereicht werden (bis 6.3.2023, 23.59 Uhr). „Jeder kann Einwände abgeben“, sagt Constantin Zerger von der Umwelthilfe. Es müsse lediglich die persönliche Betroffenheit deutlich gemacht werden. Dazu zählen eine mögliche Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung sowie generell eine Beeinträchtigung der Lebens- oder Urlaubsqualität von Einwohnerinnen, Langzeittouristinnen oder Tagesbesucherinnen durch den Bau des Terminals. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!