Der Deutsche Presserat hat drei Sanktionsmöglichkeiten: Hinweis, Missbilligung und Rüge. Bei der Missbilligung stellt der Rat schwere Verstöße gegen den Pressekodex fest. Im Unterschied zur Rüge wird dem Medium aber selbst überlassen, ob es diese Sanktion veröffentlicht.

Der Nordkurier erhielt die Missbilligung wegen des Artikels „Impf-Katastrophe in Berliner Pflegeheim?“. Geschrieben hat ihn die Nordkurier-Textchefin Simone Schamann. Schamann ist in den letzten Monaten vermehrt dadurch aufgefallen, die sogenannte Querdenken-Bewegung zu verherrlichen und Falschnachrichten zu verbreiten.

Der Presserat hat zu dem Artikel vier Beschwerden erhalten und nach Prüfung festgestellt, dass Frau Schamann mit dem Artikel gegen drei Ziffern des Pressekodex verstoßen hat, und zwar:

Ziffer 1 – Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Ziffer 2 – Sorgfalt
Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung.

Konkret heißt es: „Der Beschwerdeausschuss hält die Verstöße gegen die Ziffern 1, 2 und 14 des Pressekodex für so schwerwiegend, dass er gemäß Artikel 12 Beschwerdeordnung die Maßnahme der Missbilligung wählt. Die Echtheit der Dokumente wurde vom Presserat bestätigt.“

Was heißt eigentlich Ziffer 14?
Der Presserat definiert: „Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte.“ Im Konkreten eigne sich der Nordkurier-Artikel, „unbegründete Befürchtungen gegenüber der Corona-Impfung zu erwecken“.

Wie viele Missbilligungen der Nordkurier bereits erhalten hat, ist unklar. Das rechte Blatt aus Neubrandenburg hatte erst 2020 eine Rüge vom Presserat erhalten. Grund: „Detaillierte Schilderungen eines sexuellen Missbrauchs.“ Die damalige Berichterstattung war laut Presserat dazu geeignet, „das Missbrauchsopfer dauerhaft zu stigmatisieren“.

Im Meck-Vorp-Vergleich hat der Nordkurier in den letzten Jahren am meisten Rügen erhalten. Die Ostsee-Zeitung bekam 2006 ihr erste Rüge. Null Rügen gingen an die SVZ. Glückwunsch!

Quelle (Der Deutsche Presserat hat die Echtheit des Dokuments gegenüber KATAPULT MV bestätigt.)
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