Mit der alten Verordnung von 1998 waren nur hoheitliche Flaggen, wie die Europa-, Bundes- und Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, erlaubt. Mit der neuen Verordnung dürfen alle offiziell anerkannten Flaggen, wie Stadt-, Gemeinde- oder eben auch Regenbogenflagge ohne Anlass und außerhalb bestimmter Beflaggungstage an öffentlichen Gebäuden wehen. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!