In den Jahren 2020 und 2021 wurden in Schwerin 359 Bäume gefällt. Dieser Wert umfasst den öffentlichen Raum sowie genehmigungspflichtige Fällungen auf Privatgrundstücken. Dagegen stehen 218 Neupflanzungen. Die Zahl der Bäume hat also um 141 abgenommen. Mit einem Blick auf die Jahre davor wird diese Differenz noch deutlicher. So sind von 2010 bis 2021 insgesamt 1.752 Stadtbäume gefällt, aber nur 1.324 nachgepflanzt worden. Laut der Stadt hätten es sogar noch 174 Bäume weniger sein dürfen. Dass gerade alte Laubbäume nicht nur für Schatten im Sommer, sondern auch für gute Luft in der Stadt sorgen, ist kein Geheimnis. Nicht umsonst wird von der „grünen Lunge“ gesprochen. Warum sind also in der Landeshauptstadt in den letzten Jahren wesentlich mehr Bäume gefällt als gepflanzt worden? Gerade wo Schwerin doch selbst unter dem Slogan „Lebenshauptstadt“ für sich wirbt. Baumaßnahmen, Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr KATAPULT MV hat beim zuständigen Eigenbetrieb der Stadt, den Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS), nachgefragt. Bei den gefällten Bäumen handele es sich um Straßenbäume, Bäume in Grünanlagen oder anderswo im öffentlichen Raum, erklärt Bereichsleiter Nonno Schacht. Wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist oder Baumaßnahmen nötig sind, sei eine Fällung manchmal unumgänglich. Jedoch würden nach Möglichkeit auch immer Bäume nachgepflanzt, so Schacht. Warum nun aber mehr abgeholzt als gepflanzt wurde, darauf haben sowohl Schacht als auch die Stadt keine Antwort. Als Hauptgrund für die Fällungen nennen Stadt und SDS die Verkehrssicherheit. Fast ebenso häufig seien Baumaßnahmen die Ursache. Sowohl Gefahrenabwehr als auch bestimmte Umweltbedingungen sind ebenfalls Gründe für Fällungen im Stadtgebiet. Nachdem an der Schweriner Freilichtbühne im Juli 2019 während einer Party ein morscher Ast von einem alten Baum fiel und 29 Menschen verletzte, wurden im Folgejahr besonders viele Bäume gefällt. Auch die trockenen Sommer 2019 und 2020 und die damit verbundenen Schäden an den Bäumen seien Ursache.   Anfang 2021 wurde auch im Stadtwald an der Marie-Curie-Straße im Süden Schwerins abgeholzt, obwohl er als Ausgleichsfläche für nahegelegene Straßenbauprojekte unter besonderem Schutz steht. Die hohe Zahl der hier gefällten Bäume zählt jedoch nicht in die Rechnung von Nonno Schacht. Hierbei handele es sich um einen Wald, in dem normale forstliche Bewirtschaftungsmaßnahme vorgenommen wurden, so Schacht. Neu gepflanzt werden im Stadtgebiet laut dem Bereichsleiter verschiedene Laubbaumarten – beispielsweise Linden, Baumhasel, Baummagnolien und Ebereschen. So seien in den letzten Monaten in vier Stadtteilen Bäume neu gepflanzt worden. In der Regel werden die neuen Bäume an den Standort gesetzt, an dem die alten gefällt wurden. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt die Neupflanzung im jeweiligen neuen Bebauungsplangebiet. Neu ist nicht gleich alt Bei Fällungen und Neupflanzungen muss jedoch beachtet werden, dass alte und junge Bäume nicht so einfach miteinander verglichen werden können. Junge Bäume erbringen erst Jahre später die Leistungen, die alte Bestandsbäume auszeichnen. Sie haben weder die Blattfläche noch bieten sie einen ähnlichen Lebensraum wie alte Bäume. Kompensation durch Neupflanzungen oder Zahlung Auch wenn ein junger Baum den alten zunächst nicht ersetzen kann, ist es trotzdem sinnvoll, nach der Fällung neu zu pflanzen. Zudem gilt dies auch als Ausgleichsleistung. Dieser Ausgleich für zu fällende Bäume wird nach dem sogenannten Baumschutzkompensationserlass, einem Landesgesetz, und auf Grundlage der Schweriner Baumschutzsatzung berechnet. Diese Satzung stellt neben den unmittelbar geltenden Bestimmungen des Naturschutzausführungsgesetzes MV weitere Bäume im Schweriner Stadtgebiet unter Schutz. So sind beispielsweise alle Bäume geschützt, die in einer Höhe von 1,30 Metern einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben. Bei der Bewertung einer Ersatzpflanzung für gefällte Bäume werden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Der Grundwert ergibt sich aus dem Stammumfang des entfernten Baumes. Zusätzlich werden auch die Gehölzart, Vitalität und die Standortsituation bewertet. Für den Fall, dass keine Ersatzpflanzung erfolgt, ist eine Ausgleichszahlung in Höhe des errechneten Baumwertes vorzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Ersatzpflanzung teilweise durchzuführen und eine Ausgleichszahlung in Höhe des Restbetrages zu leisten. Die Ausgleichszahlung für Fällungen auf städtischen Flächen gehen an den SDS. Bei Fällungen auf privaten Flächen fließen die Zahlungen auf ein Verwahrkonto beim städtischen Fachdienst Umwelt. Dort wird das Geld verwaltet und für Neupflanzungen oder in Einzelfällen für Baumerhaltungsmaßnahmen wie beispielsweise Kronensicherung und Standortsanierung verwendet. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!