Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur, das Zertifizierungsverfahren zu Nord Stream 2 vorläufig auszusetzen, bleibt die Inbetriebnahme der Gaspipeline auch weiter offen. Wie die Behörde heute mitteilte, sei man „nach eingehender Prüfung [...] zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung [...] nur dann in Betracht kommt, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist“. Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt sei, bleibe das Verfahren ausgesetzt. Tochtergesellschaft als Eigentümerin des deutschen Teilstücks Nach Angaben der Bundesnetzagentur hat sich die Nord Stream 2 AG, deren Unternehmensanteile von einer Tochtergesellschaft des russischen Konzerns Gazprom gehalten werden, bereits dazu entschlossen, für das deutsche Teilstück der Pipeline eine eigene Tochtergesellschaft nach deutschem Recht zu gründen. Diese solle dann als Eigentümerin auftreten. Seien alle Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Gesellschaft übertragen, nehme die Behörde die Zertifizierung wieder auf. Der Transport von Gas durch die Pipeline in den deutschen Markt ist ohne eine Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur nicht zulässig. Unterschiedliche Reaktionen auf Zertifizierungsstopp Politisch wurde der Zertifizierungsstopp der Bundesnetzagentur heute unterschiedlich aufgenommen. So zeigte sich etwa die grüne Bundestagsabgeordnete Claudia Müller wenig überrascht. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur sei absolut folgerichtig. Das Verfahren solle ausgesetzt bleiben, bis geltendes europäisches Recht umgesetzt sei, eine normale rechtsstaatliche Verfahrensweise, so Müller. Die CSU im Deutschen Bundestag bekräftigte demgegenüber noch einmal ihr Festhalten an der Inbetriebnahme der Gaspipeline. Diese Infrastruktur zur Energieversorgung solle ermöglicht werden, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Jedoch halte er mehr Wettbewerb im Gasbereich ebenfalls für wichtig. So sollte etwa der Anteil von US-Flüssiggas am deutschen Energiemix deutlich erhöht werden. Klage der Deutschen Umwelthilfe Neben dem ausgesetzten Zertifizierungsverfahren ist Nord Stream 2 heute auch Thema vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald. Dieses verhandelt eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die sich gegen das Bergamt Stralsund richtet. Das Bergamt genehmigte 2018 den Bau und Betrieb der Pipeline. Nachdem ein Antrag der DUH, die Genehmigung aus Klimaschutzgründen zu überprüfen, von der Behörde abgelehnt wurde, reichte die Organisation 2020 Klage ein. Zur Begründung nennt die DUH unter anderem „neue Erkenntnisse zu Emissionen von Methan aus Förderung, Verarbeitung und Transport des Erdgases“. Mit der Klage erhofft sich die DHU den Widerruf der Bau- und Betriebsgenehmigung. Ob die heutige Verhandlung in Greifswald bereits zu einer Entscheidung führen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar. Mehr zum Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 lest ihr zum Beispiel hier: Mitten durchs Schutzgebiet. MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo! KATAPULT MV abonnieren!