Thema: Anhörung

Die Grafik zeigt den vereinfachten Ablauf eines Asylverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem der Asylantrag gestellt ist, folgt die persönliche Anhörung. Danach gibt es entweder eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Ablehnung. Auf letztere folgt die freiwillige Ausreise oder Abschiebung. Ggf. können rechtliche Mittel gegen eine Ablehnung eingelegt werden.

Anhörung im Schnelldurchlauf

Ivan floh vor der organisierten Kriminalität aus Mexiko. Jetzt wurde sein Asylantrag abgelehnt und er soll Deutschland verlassen. Er klagt dagegen, denn bei der Anhörung...