Vor 46 Jahren besetzten in Lyon über 100 Sexarbeiter:innen eine Kirche, um auf ihre prekäre Lage aufmerksam zu machen. Seitdem ist der zweite Juni der internationale Gedenktag gegen die Diskriminierung von Sexarbeiter:innen und ihre oft ausbeuterischen Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Die hätten sich hierzulande seit dem Lockdown in der Sexarbeit drastisch verschlechtert, denn trotz aktueller Corona-Lockerungen ist das Sexgewerbe in MV verboten.
Das geht aus der aktuellen Corona-Landesverordnung für Meck-Vorp hervor. Und das kritisiert auch die landesweit einzige Beratungsstelle für Sexarbeiter:innen: SeLa in Rostock.
Prostitution, die Wiedereröffnung von Bordellen und die Ausübung des Sexarbeiter:innen-Gewerbes bleiben in MV weiterhin untersagt – der Grund dafür sei fragwürdig. Denn andere körpernahe Dienstleistungen, wie etwa Kosmetik- und Sonnenstudios, Massagepraxen und Tattoostudios, dürfen wieder öffnen.
Sexarbeit ist die einzige körpernahe Dienstleistung in Mecklenburg-Vorpommern, die seit Juli 2020 durchgängig verboten war. „Das ist Diskriminierung“, meint Sandra Kamitz vom Verein „Stark Machen“. Der Verein ist Träger der Beratungsstelle von SeLa. Dort werden seit 2014 jährlich etwa 700 Sexarbeiter:innen und durchschnittlich 360 Menschen zur Arbeits- und Lebenssituation in der Sexarbeit beraten und begleitet.
Diese Diskriminierung dränge die Betroffenen in die Illegalität, so Kamitz. Denn trotz des Verbots arbeiteten viele aus Geldnot trotzdem weiter. Oft würden die betroffenen Sexarbeiter:innen dadurch auch von ihren Kunden ausgenutzt oder zu Leistungen gedrängt werden, die sie eigentlich ablehnen, wie Sex ohne Kondom, der gesetzlich verboten ist, oder seien damit bedroht worden, die Polizei zu holen. Einer Klientin von SeLa ist im Lockdown genau das passiert. Sie hat eine Anzeige wegen Betrugs erhalten und von der Polizei gleich eine zweite dazu, wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
„Die Sexarbeiter:innen konnten hierzulande ihre Arbeit auch nicht anmelden oder verlängern, da Pro*SABI – die dafür zuständige Abteilung beim Amt für Gesundheit und Soziales (Lagus) – die ganze Zeit geschlossen war. Damit sind sie zum zweiten Mal in der Illegalität“, so Nanne Mieritz von der Beratungsstelle. Das Verbot macht den Sozialarbeiter:innen auch ihre tägliche aufsuchende Arbeit schwer, denn das Misstrauen der Sexarbeiter:innen gegenüber Fremden vor der Tür wächst.
Quellen
- Welt (Hg.): Kirche soll Prostituierte nicht ausgrenzen, auf: welt.de (07.06.2009)↩
- Perspektivplan Mecklenburg-Vorpommern: Weitere Öffnungsschritte bis Anfang August 2021 auf: regierung-mv.de (27.05.2021)↩
- SeLA – Beratungsstelle für Menschen in der Sexarbeit, auf: stark-machen.de (02.06.2021)↩
- Corona-Verordnung für Mecklenburg-Vorpommern, auf: regierung-mv.de (23.04.2021)↩