Rechtsextremismus

Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen gegen Nordkreuz-Mitglieder ein

Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Preppergruppe „Nordkreuz“ ergebnislos eingestellt. Den beiden Männern aus dem Raum Rostock war die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen worden.

„Nordkreuz“ nannte sich ab Anfang 2016 ein loser Zusammenschluss von etwa 40 Personen aus dem Umfeld von Polizei und Bundeswehr. Die Mitglieder bereiteten sich überwiegend in mecklenburgischen Dörfern und Kleinstädten in ihrer Freizeit auf den Zusammenbruch des Staates am sogenannten „Tag X“ vor. Bei dieser Gelegenheit – so lassen es sichergestellte Chats vermuten – beabsichtigten sie, als Gegner identifizierte Personen aus dem linken politischen Spektrum gezielt zu töten. Bei der Auswertung beschlagnahmter Daten fanden Ermittler nach Angaben der Bundesregierung eine sogenannte „Feindesliste“ mit rund 25.000 Namen. Das Netzwerk war den Behörden spätestens Mitte 2017 durch die Aussage eines Kronzeugen bekannt geworden.

Die Gruppe wurde von Marko G. aus Banzkow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) gegründet und geleitet. Der ehemalige Soldat, der ab 1999 der Landespolizei angehörte und dort langjährig beim Spezialeinsatzkommando tätig war, administrierte auch die Gruppenchats.

Am 28. August 2017 fanden in Mecklenburg-Vorpommern erste Durchsuchungen bei sechs Personen statt, darunter auch Marko G. Die Ermittler stellten in großem Umfang Waffen und Munition sicher. Auf dem Grundstück von G. wurde neben Waffen, Waffenbestandteilen und rund 24.000 Schuss Munition auch eine Bestellliste für 200 Leichensäcke und Löschkalk entdeckt.

Ermittlungen gegen Rostocker eingestellt

Der Generalbundesanwalt ermittelte seither gegen den Rostocker Rechtsanwalt und Reservisten Jan Hendrik H. und den Kriminaloberkommissar Haik J. aus Grabow (Landkreis Rostock). „Es ist zutreffend, dass das Ermittlungsverfahren Anfang Dezember 2021 eingestellt worden ist“, teilte Pressesprecher Markus Schmitt auf Nachfrage von KATAPULT MV mit.

Marko G. musste sich im Herbst 2019 vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Die Richter verurteilten den Beamten wegen illegalen Waffen- und Munitionsbesitzes zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Waffen darf er bis auf Weiteres nicht mehr besitzen. Aus dem Staatsdienst ist der ehemalige Elitepolizist infolge der rechtskräftigen Verurteilung mittlerweile ausgeschieden. Sollte G. erneut straffällig werden, droht ihm Gefängnis.

Zurück an die Waffen?

Einigen Nordkreuzlern scheint sehr daran gelegen zu sein, sobald wie möglich wieder mit scharfen Waffen hantieren zu können. Das Verwaltungsgericht Schwerin verwarf allerdings am 19. Januar den Eilantrag eines Nordkreuz-Mitglieds aus dem Landkreis Rostock. Die zuständige Waffenbehörde hatte gegenüber dem Antragsteller einen Kleinen Waffenschein und sieben Waffenbesitzkarten mit insgesamt 87 Eintragungen widerrufen.

Die Behörde begründete den Widerruf damit, dass der Mann Mitglied einer rechtsextremistischen Vereinigung gewesen sei. Er habe selbst wiederholt rassistische, antisemitische wie auch den Nationalsozialismus verherrlichende Inhalte unter anderem in Chatnachrichten verbreitet. Vor Gericht bestritt der Antragsteller, dass es sich bei „Nordkreuz“ um eine Vereinigung handele, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Die von ihm versandten Chatnachrichten seien zwar „nicht wirklich als geschmackvoll“ zu bezeichnen. Eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit ergebe sich seiner Meinung nach, daraus aber nicht. „Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, dass die Waffenbehörde zutreffend von einer waffenrechtlichenUnzuverlässigkeit des Antragstellers habe ausgehen können“, sagte Gerichtssprecher Christoph Voetlause.

Neben diesem Verfahren sind am Verwaltungsgericht zwei weitere Eilverfahren sowie elf Klageverfahren anhängig. Die Klagen betreffen den Widerruf von mindestens 26 Waffenbesitzkarten mit 179 eingetragenen Waffen, zwei Kleinen Waffenscheinen, einer Erlaubnis zum Umgang mit Sprengstoff sowie die Sicherstellung der zugehörigen Waffen.

In der Titelstory unserer aktuellen KATAPULT-MV-Ausgabe berichten wir umfassend über die Bemühungen der Nordkreuz-Mitglieder, sich in Zukunft wieder legal bewaffnen zu dürfen.

Quellen

  1. Der Telegram-Gruppe „NORD.KREUZ“ gehörten laut Bundesregierung zum Zeitpunkt der Sicherung 41 Nutzer, der Telegram-Gruppe „NORD“ 73 Nutzer an. Deutscher Bundestag: Drucksache 19/31238, auf: dserver.bundestag.de (28.6.2021).
  2. Cleven, Thoralf: Mehr als 25.000 Personen auf rechten Feindeslisten, auf: kn-online.de (30.7.2018).
  3. Schwer bewaffnete Spezialeinheit der Polizei, die zum Beispiel bei Geiselnahmen oder Terroranschlägen zum Einsatz kommt.
  4. Auskunft vom 21. Januar 2022.
  5. Seit Mitte September 2019. Der Bescheid ging laut Aussage des zuständigen Sachbearbeiters des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Matthias H., in der Hauptverhandlung gegen Marko G. am 28.11.2019 vor dem Landgericht Schwerin am 17. September 2019 in die Post.- NSU Watch (Hg.): Nochmal nachlesen: Der „Nordkreuz-Prozess“ 2019 gegen Marko G. – alle fünf Verhandlungstage, auf: nsu-watch.info (26.3.2021).
  6. Landtag MV: Drucksache 7/6335.
  7. Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 19. Januar 2022, Aktenzeichen: 3 B 1182/21 SN.
  8. Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit.
  9. Jede genehmigte Waffe muss von der Waffenbehörde einzeln in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
  10.  Auskunft des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 16. Dezember 2021.
  11.  Verwaltungsgericht Schwerin (Hg.): Pressemitteilung vom 20. Januar 2022.
  12. Ebd.
  13. Ebd.
  14.  Auskunft des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 16. Dezember 2021.

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