Gerade rufen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften die Arbeitnehmer:innen in Betrieben und Verwaltungen wieder zur Wahl des Mitbestimmungsorgans auf. Betriebsräte haben in Deutschland eine über 100-jährige Geschichte. Alle vier Jahre können Mitarbeiter:innen in Privatunternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten einen Betriebsrat wählen. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai haben Betriebsangehörige – aber auch Leiharbeiter:innen –, die mindestens sechzehn Jahre alt sind, das Recht zur Stimmabgabe.
Worum es den Gewerkschaften in Mecklenburg-Vorpommern bei den Wahlen geht, formuliert Laura Pooth, Vorsitzende des DGB Nord: „Um die Arbeitswelt auch künftig mitzugestalten, brauchen wir viele selbstbewusste Betriebsräte mit viel Rückenwind von den Kolleg:innen. Es geht um große Verteilungsfragen in den Betrieben, um Weiterbildung, Arbeitsplatzsicherheit, aber auch um den Gesundheitsschutz.“ Betriebsräte sorgen also für mehr Demokratie in den Betrieben und ermöglichen es den Beschäftigten, bei wichtigen Entscheidungen mitzureden und mitzuentscheiden, erklärt die im vergangenen November neu gewählte Bezirksvorsitzende. Sie ermutigt vor allem Frauen dazu, sich an den Wahlen zu beteiligen und zu kandidieren.
Wie viele Betriebsräte gibt es in Meck-Vorp?
Zur Wahl und Existenz von Betriebsräten besteht weder eine Meldepflicht noch eine offizielle Statistik. Auf Anfrage von KATAPULT MV teilt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) folgende Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern mit: Im Jahr 2020 gab es zwischen 20.000 und 25.000 privatwirtschaftliche Betriebe ab fünf Beschäftigten im Land. Davon hatten zwischen 2.000 und 2.500 einen Betriebsrat, also rund jeder zehnte. Dabei handelt es sich jedoch um eine Stichprobenerhebung, mit den unvermeidlichen statistischen Unschärfen.
Betriebsräte: In Großbetrieben oft, in Kleinbetrieben eher Fehlanzeige
Für 2019 gab das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (MWITA) an, dass neun Prozent aller Betriebe in MV einen Betriebsrat haben. Das war ein Prozentpunkt mehr als im bundesdeutschen Durchschnitt. Betrachte man nur die Betriebe, in denen die Wahl eines Betriebsrates rechtlich zulässig ist, so ergebe sich eine Quote von fünfzehn Prozent, so ein Sprecher der Ministeriums. Generell gelte: je größer ein Betrieb, desto häufiger gibt es einen Personal- oder Betriebsrat. In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten sei ein Personal- oder Betriebsrat die Ausnahme. MV sei durch eine kleinteilige Wirtschaftsstruktur geprägt, was bedeute, dass ungefähr neunzig Prozent der Betriebe weniger als zehn Beschäftigte hätten. In vielen Kleinbetrieben gebe es kein nach dem Gesetz gewähltes Vertretungsgremium. Und dennoch seien 38 Prozent aller Beschäftigten durch einen Betriebsrat vertreten, erklärt der Ministeriumssprecher.
Ältere Betriebe haben laut den Angaben deutlich häufiger Betriebsräte als jüngere. So haben 34 Prozent der Unternehmen in MV, die vor 1990 gegründet wurden und mindestens fünf ständige Beschäftigte haben, einen Betriebsrat, aber nur neun Prozent der Firmen, die zwischen 2000 und 2009 gegründet wurden, und nur noch vier Prozent der nach 2010 gegründeten Betriebe.
Landesregierung plant Verleihung eines jährlichen Betriebsrätepreises
Der Tendenz, dass in immer weniger Unternehmen Betriebsräte gewählt werden, will die rot-rote Landesregierung offensichtlich entgegenwirken. Unter anderem weil sie der Ansicht ist, dass insbesondere Betriebs- und Personalräte ein wesentliches Element von sozialpartnerschaftlichen Beziehungen auf Firmenebene sind, will sie die Institution des Betriebsrates fördern und voraussichtlich für „die Wertschätzung und Anerkennung geleisteter Arbeit […] jährlich einen Betriebs- und Personalrätepreis verleihen“, so ein Sprecher.
Bundesarbeitsminister erarbeitet rechtliche Verschärfung
Schlagzeilen machte im Zusammenhang mit den bevorstehenden Betriebsratswahlen die Ankündigung einer Gesetzesverschärfung durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen soll künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden“, wird er von der Augsburger Allgemeinen zitiert. KATAPULT MV hat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nachgefragt, wie häufig Gründungen oder die Arbeit von Betriebsräten behindert werden. Laut BMAS haben Umfragen unter hauptamtlichen Gewerkschaftern ergeben, dass insbesondere die Behinderung von Betriebsratsgründungen relevant ist. Demnach berichteten 42 Prozent der Befragten, dass ihnen für ihren Zuständigkeitsbereich Versuche einer Be- oder Verhinderung von Betriebsratswahlen bekannt waren. Zwar komme es demnach nur in 1,6 Prozent der untersuchten Betriebe zur Behinderung von Betriebsratswahlen, allerdings sei es bei 15,6 Prozent der erstmaligen Betriebsratswahlen zu Behinderungsversuchen gekommen.
Zu den Behinderungen der Wahlen zählten laut BMAS insbesondere die Einschüchterung möglicher Kandidat:innen für den Betriebsrat (69 Prozent) und die Verhinderung der Bestellung eines Wahlvorstands (66 Prozent). Behinderungen der Betriebsratswahl seien besonders zahlreich in den Bezirken der IG Metall (44 Prozent) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (52 Prozent). Weniger häufig wurde von Maßnahmen gegen bereits bestehende Betriebsratsgremien berichtet. Dort wussten 27 Prozent der befragten Personen von Behinderungen.
Offizielle Statistiken über Verstöße gibt es nicht
Gegenwärtig können Staatsanwaltschaften Behinderungen von Betriebsratswahlen nur auf Antrag verfolgen, das regelt Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Dass die Verfolgung von Verstößen erst beantragt werden muss, nähme dem Gesetz jedoch die abschreckende Wirkung, da Betroffene aus Sorge vor möglichen Konsequenzen Verstöße nicht anzeigen, so das BMAS. Lediglich in 4,8 Prozent der Fälle, bei denen es zu Behinderungen der erstmaligen Wahl von Betriebsräten kommt, wird laut BMAS ein Strafantrag gestellt. Antragsteller seien in der Regel die betroffenen Arbeitnehmer oder die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Offizielle Statistiken über die Zahl der Strafverfahren nach § 119 BetrVG seien dem BMAS nicht bekannt.
Dasselbe auf Landesebene: KATAPULT MV fragte beim MWITA und dem Ministerium für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung an, ob ihnen Erkenntnisse über staatsanwaltliche Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Wahlen und die Arbeit von Betriebsräten vorlägen. Antwort: Auch keines der Ministerien erhebt solche Zahlen.
Vom Antrags- zum Offizialdelikt
Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung sieht nun vor, dass die Behinderung der betrieblichen Mitbestimmung zukünftig als Offizialdelikt einzustufen ist. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus, also ohne dass ein Strafantrag gestellt wurde, mögliche Gesetzesverstößes verfolgen muss. Wann genau mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen sei, konnte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nicht mitteilen.
MV-Unternehmerverband warnt vor Generalverdacht
Sven Müller, Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VU), zeigt sich hinsichtlich der geplanten Änderung überrascht und skeptisch: „Die Ankündigung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verwundert uns.“ Die Behinderung oder auch nur Beeinflussung von Betriebsratswahlen sei bereits ein Straftatbestand nach dem Betriebsverfassungsgesetz und müsse „selbstverständlich im konkreten Fall geahndet werden“. Was den Minister zu der geplanten Verschärfung veranlasst habe, wisse er nicht. „Wir können nur davor warnen, die Arbeitgeber in Gänze einem Generalverdacht auszusetzen“, schreibt Müller auf unsere Anfrage.
Unterstützung von MV-Wirtschaftsminister und DGB Nord
Unterstützung für die angekündigte Gesetzesinitiative erhält Bundesarbeitsminister Heil von seinem Amtskollegen in Schwerin. „Der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Reinhard Meyer, unterstützt die Initiative des Bundesministers […], die zu mehr Betriebsratsgründungen beitragen soll“, so die Antwort auf unsere Anfrage. DGB-Nord-Vorsitzende Pooth ist davon überzeugt, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern die erstmalige Wahl eines Betriebsrates oft mit Konflikten verbunden ist: „Manche Arbeitgeber machen sich einen Sport daraus, die Betriebsratsarbeit zu behindern. Das sind zum Teil kriminelle Aktivitäten, denen bislang leider kaum rechtliche Konsequenzen folgen.“ Der DGB begrüße den Vorstoß von Hubertus Heil, dass die Verhinderung von Betriebsratswahlen künftig strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen soll. Pooth fordert, Staatsanwaltschaften fachlich und personell so auszustatten, „dass eine Strafverfolgung zügig und konsequent aufgenommen werden kann“.
Quellen
- Leiharbeiter müssen mindestens drei Monate im Betrieb beschäftigt sein (§ 7 Betriebsverfassungsgesetz).↩
- Anfrage vom 1. Februar 2022.↩
- Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit bezieht sich auf Zahlen des IAB-Betriebspanels, Bundesagentur für Arbeit.↩
- Augsburger Allgemeine (Hg.): Heil: Mit Strafverfolgung Betriebsratsgründung erleichtern, auf: augsburger-allgemeine.de (16.1.2022).↩
- Das BMAS gibt als Quelle an: Behrens/Dribbusch, Umkämpfte Mitbestimmung: Ergebnisse der dritten WSI-Befragung zur Be- und Verhinderung von Betriebsratswahlen (2019).↩