Für den Lagebericht wertete der Verfassungsschutz Prüf- und Verdachtsfälle sowie gesichert extremistische Fälle in den genannten Phänomenbereichen aus. Ein Verdachtsfall liegt vor, wenn sich zu einer Person hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen ergeben. Die Auswertung erfolgte auf Grundlage von Abfragebögen, die von den Sicherheitsbehörden ausgefüllt und an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt wurden. Insgesamt wurden 860 Bedienstete auf Bundes- und Landesebene überprüft.
Von den 327 Personen, bei denen die Verfassungsschützer:innen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen feststellen, entfallen 138 auf Bundes- und 189 auf Landesbehörden. Bei den Bundesbehörden hat die Bundeswehr mit 101 die meisten Fälle zu verzeichnen.
17 Rechtsextremist:innen in MV
Auf Länderebene liegt Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 179 Prüf-, Verdachts- und erwiesenen Fällen an der Spitze. Mecklenburg-Vorpommern rangiert mit 26 Personen auf Platz sieben.
Bei 177 Bediensteten der Landessicherheitsbehörden handelt es sich laut dem Lagebericht um Verdachtspersonen oder erwiesene Rechtsextremisten. Sie waren „in 169 unterschiedliche Sachverhalte involviert“. Nordrhein-Westfalen weist die höchste Anzahl (54) auf, gefolgt von Baden-Württemberg (31). In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind es jeweils 17 Fälle.
Für Mecklenburg-Vorpommern weist der Bericht neun Personen als rechtsextremistische Prüffälle aus.
Wird die Zahl der Prüf-, Verdachts- und erwiesenen Fälle ins Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten in den jeweiligen Landesbehörden gesetzt, so nimmt MV sogar die Rolle des negativen Spitzenreiters ein. Gemessen an der Zahl der 6.000 Mitarbeiter:innen, ist der Wert von 0,44 Prozent der höchste im Ländervergleich. Den zweiten Platz belegt Hessen (0,42 Prozent), den dritten Nordrhein-Westfalen (0,39 Prozent).
Auch nur die Verdachts- und erwiesenen Fälle im Verhältnis betrachtet kommt MV am schlechtesten weg. 0,29 Prozent des Personalkörpers ist entweder ein Verdachtsfall oder erwiesen rechtsextremistisch.
„Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Rechtsextremisten sabotiert wird“, erklärte Innenministerin Faeser (SPD) anlässlich der Präsentation des Lagebilds. Jeder Extremismusfall müsse daher klare Konsequenzen nach sich ziehen.
„Der Lagebericht ist Ergebnis einer gelungenen Zusammenarbeit der beteiligten Landes- und Bundesbehörden und bietet eine einheitliche, valide und vergleichbare Datenbasis“, ergänzte Verfassungsschutzpräsident Haldenwang. Es sei erschreckend, dass bei den Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen, über 60 Prozent Verbindungen in Form von Chatgruppen oder persönlichen Kontakten zur rechtsextremistischen Szene haben. „Dies behalten wir genau im Blick“, versprach Haldenwang. Umso erfreulicher sei es, dass das Dunkelfeld weiter aufgehellt und eine erhöhte Sensibilisierung für dieses Thema erreicht werden konnte.
Pegel: Polizei hat Missstände aufgedeckt
Das Lagebild zeige vor allem, dass die Sicherheitsbehörden in MV intensiv an der Aufdeckung der Missstände gearbeitet hätten, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) am Freitag. So habe beispielsweise die Polizei nach Auftauchen der ersten Hinweise auf das „Nordkreuz“-Netzwerk gründlich und umfassend ermittelt und allein in diesem Zusammenhang 18 Fälle aufgedeckt. Von den daraufhin eingeleiteten Verfahren endeten acht mit disziplinar- beziehungsweise arbeitsrechtlichen Maßnahmen: „Drei Polizisten wurden aus dem Beamtenverhältnis entlassen oder entfernt, einer abgemahnt“, bilanzierte Pegel.
Der Innenminister wies in diesem Zusammenhang auf die hohen rechtlichen Hürden hin, die der Entlassung eines Beamten im Weg stünden. Jeder Fall werde deshalb akribisch aufgearbeitet. „Dies bietet die Grundlage für eine sachgerechte Bewertung durch die Gerichte, gegebenenfalls auf die höchstmögliche Strafe zu erkennen, nämlich die Entfernung aus dem Dienst“, so Pegel.
Seit Anfang dieses Jahres habe das Verwaltungsgericht Greifswald in erster Instanz drei weiteren Disziplinarklagen gegen Polizeivollzugsbeamte auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis stattgegeben. Die Verfahren, bei denen es insbesondere um die Verletzung der politischen Treuepflicht ging, seien jedoch noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. In einem weiteren Fall sei eine Zurückstufung in ein niedrigeres Amt und in einem weiteren eine Kürzung der Dienstbezüge ausgesprochen worden. „Wir haben als Land gelernt und werden auch weiter konsequent beobachten, ob sich künftig erneut Hinweise für Mitarbeiter in Polizei, Verwaltung oder anderen Bereichen ergeben, dass diese beispielsweise an Netzwerken oder Chatgruppen teilnehmen, die Anlass zu dienst- oder gar strafrechtlichen Maßnahmen geben“, versprach der Minister.
„Bereits die Enttarnung des Nordkreuz-Netzwerks im August 2017 hat deutlich gemacht, dass das Problem auch in Mecklenburg-Vorpommern grassiert“, erinnerte der Linken-Abgeordnete Michael Noetzel. „Auch hier schlossen sich Polizeibeamte zusammen, verschickten menschenverachtende Chatnachrichten und bereiteten sich sogar auf den Zusammensturz der staatlichen Ordnung vor, den sie mutmaßlich zur Tötung von missliebigen Personen nutzen wollten.“ Der Untersuchungsausschuss des Landtags zu Rechtsterrorismus werde sich intensiv mit diesem Netzwerk auseinandersetzen, das seine Fäden offenbar bis in höchste Kreise der Sicherheitsarchitektur des Landes spinnen konnte, kündigte der Innenpolitiker an. Eine schonungslose Aufklärung rechtsextremistischer Vorgänge sei nicht zuletzt im Sinne aller Beamt:innen, die sich täglich für den Schutz der Demokratie einsetzten. „Die braunen Schafe müssen enttarnt und schlussendlich aus dem Dienst entfernt werden können“, forderte Noetzel.
Quellen
- Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): Rechtsextremisten, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Sicherheitsbehörden, S. 14 (2022).↩
- Ebd., S. 15.↩
- Bundesamt für Verfassungsschutz; Bundesministerium des Innern und für Heimat (Hg.): Verfassungsfeinde in Sicherheitsbehörden erkennen und bekämpfen, auf: verfassungsschutz.de (13.5.2022).↩
- Bundesamt für Verfassungsschutz (Hg.): Rechtsextremisten, „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ in Sicherheitsbehörden, S. 22, 26 (2022).↩
- Ebd., S. 32.↩
- Ebd., S. 35-36.↩
- Ebd., S. 101.↩
- Ebd. S. 73.↩
- Ebd., S. 74.↩
- Bundesamt für Verfassungsschutz; Bundesministerium des Innern und für Heimat (Hg.): Verfassungsfeinde in Sicherheitsbehörden erkennen und bekämpfen, auf: verfassungsschutz.de (13.5.2022).↩
- Ebd.↩
- Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV (Hg.): Christian Pegel zu Lagebericht Extremismus in Sicherheitsbehörden: „Polizei M-V hat gelernt und konsequent gehandelt“, auf: regierung-mv.de (15.3.2022).↩
- Die Linke. Fraktion im Landtag MV (Hg.): Keine Duldung von „Staatsfeinden in Uniform“, auf: linksfraktionmv.de (13.5.2022).↩