Gesetzliche Krankenversicherung

Beamt:innen müssen sich gedulden

Schlechte Nachrichten für die Landesbeamt:innen, die gesetzlich krankenversichert sind. Mecklenburg-Vorpommern wird sich bis auf Weiteres nicht an ihren Versicherungsbeiträgen beteiligen. Auf deren Kosten. Die Einführung einer sogenannten pauschalisierten Beihilfe ist für diesen Personenkreis erst im Laufe der zweiten Hälfte der Legislaturperiode vorgesehen.

Gesetzlich versicherte Beamt:innen durften nach Unterzeichnung des aktuellen Koalitionsvertrags hoffen, dass sich ihr Dienstherr, das Land Mecklenburg-Vorpommern, schon bald an ihren Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt. SPD und Linke hatten darin nämlich die Einführung der sogenannten pauschalisierten Beihilfe vereinbart. Bisher zahlen Landesbeamt:innen 14,6 Prozent ihres Bruttoeinkommens und einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Das sogenannte „Hamburger Modell“ sieht im Gegensatz dazu vor, dass sich das Land zur Hälfte an den Kosten der Krankenversicherung beteiligt.

Sollte die pauschalisierte Beihilfe nun eingeführt werden, würden die gesetzlich versicherten Beamt:innen Beiträge in Höhe von mindestens 7,3 Prozent ihrer Einkünfte einsparen.

Landesbeamt:innen in MV insgesamt: 18.450 davon gesetzliche krankenversichert: 132

Der überwiegende Anteil von MVs Beamt:innen ist aber weiterhin privat versichert, so Anna Lewerenz vom Finanzministerium auf Nachfrage. Damit erhalten sie von ihrem Dienstherrn bei Krankheit eine Beihilfe ausgezahlt. Diese Geldleistung deckt in der Regel 50 bis 70 Prozent der Behandlungskosten. Die Differenz übernimmt die private Krankenversicherung. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Polizist:innen und das Wachpersonal in Justizvollzugsanstalten. Diese erhalten während der aktiven Dienstzeit ihre Behandlungskosten in voller Höhe erstattet.

Noch ist diese Variante für Beamt:innen finanziell günstiger. Das könnte sich aber mit Einführung des Hamburger Modells ändern. „Die Einleitung des notwendigen Gesetzesvorhabens ist in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode geplant“, so Lewerenz. Ein Wechsel der bis dahin privatversicherten Beamt:innen in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann allerdings nicht vorgesehen. Dafür wäre eine Gesetzesänderung auf Bundesebene nötig.

Insgesamt sind, nach Angaben des Finanzministerium, von 18.450 Landesbeamt:innen nur 132 gesetzlich krankenversichert.

Transparenzhinweis: Der Artikel wurde am 1. Juli 2022 nachträglich noch um die Zahl der gesetzlich versicherten Landesbeamt:innen ergänzt.

Quellen

  1. Aufbruch 2030. Verantwortung für heute und morgen. Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und DIE LINKE. Mecklenburg-Vorpommern für die 8. Legislaturperiode 2021-2026, S. 13.
  2. Bundesministerium für Gesundheit (Hg.): Beiträge, auf: bundesgesundheitsministerium.de.
  3. Freie und Hansestadt Hamburg (Hg.): Pauschale Beihilfe, auf: hamburg.de.
  4. Auskunft des Finanzministeriums vom 12.5.2022.

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