Kommentar

Herr Bürgermeister probt den Aufstand

Wenn Referent:innen für Öffentlichkeitsarbeit eine Sache hassen, dann sind es spätabendliche Alleingänge von Politiker:innen in den Sozialen Medien. Insofern möchte man derzeit wirklich gerne im Stralsunder Rathaus mithören. Der dortige Oberbürgermeister Alexander Badrow (CDU) hielt es für eine gute Idee, einen Demonstrationsaufruf der Fraktion „Bürger für Stralsund“ zu teilen. So weit, so unaufregend wäre das, würde diese Demonstration nicht einen sofortigen Rücktritt der Bundesregierung fordern.

In Deutschland gilt für Amtsträger:innen ein Neutralitätsgebot, wenn sie sich in ihrer Funktion als solche äußern. Über dieses Gebot stolperte beispielsweise Angela Merkel, als sie sich auf einer Pressekonferenz bei einem Staatsbesuch in Südafrika über die von der AfD gestützte Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) zum thüringischen Ministerpräsidenten empörte. Und vielleicht wird demnächst auch Herr Badrow darüber stolpern.

Auf der Facebook-Seite, auf der der Aufruf geteilt wurde, findet sich zwar der Hinweis „Persönlicher Blog“ und auf Anfrage versicherte auch die Pressestelle des Rathauses, der Oberbürgermeister verwalte seinen Auftritt in den Sozialen Medien selbst, doch es ist mehr als fraglich, ob Bürger:innen dies bei einem Besuch der Facebook-Seite auch so erkennen: Verlinkt sind unter anderem Badrows Wahlkampfwebsite und seine amtliche Kontaktadresse. Bei Instagram lautet die Beschreibung des Profils „Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund“, auch auf seinem Facebook-Titelbild findet sich die Nennung seines Amts. Sehen so private Accounts aus? Oder muss Herr Badrow nicht vielmehr damit rechnen, dass Bürger:innen, die ihn in den Sozialen Medien suchen, diesen als offiziellen Kanal des Oberbürgermeisters identifizieren, vor allem, wenn sie daneben noch einen zweiten, tatsächlich privaten Account finden?

So sah das Facebook-Profil noch am 13.09.2022 aus: Titelbild und Kontaktadresse weisen den Account als offizielle Seite aus. Inzwischen ist beides von der Facebookseite verschwunden.

Ob solche Aufrufe gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und justiziabel sind, entscheiden Gerichte. Man kann nur mutmaßen, dass Herrn Badrows Aufruf wohl Folge eines umfassenden Gedächtnisverlusts ist. Gerade einmal ein Jahr ist die Ampel nun in Regierungsverantwortung. Seit Jahresanfang beschäftigt uns der Krieg gegen die Ukraine und die damit verbundene Energiekrise. Kein Wort verliert Badrow allerdings darüber, dass seine eigene Partei die jetzige Situation durch ihre Energiepolitik in den letzten 16 Jahren in Regierungsverantwortung mit herbeigeführt hat. Der Wegfall von Förderungen bremste den Ausbau erneuerbarer Energien. In die unionsgeführte Regierungszeit fällt auch der Verkauf sämtlicher Erdgasspeicher des Konzerns BASF an Gazprom (der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der zuständige Wirtschaftsminister damals Sigmar Gabriel (SPD) hieß). Die Abhängigkeit von russischem Gas ist eine direkte Folge dieser Entscheidungen.

Alexander Badrow trat sein Amt als Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund bereits 2008 an. Es hätte in den letzten 14 Jahren genügend Anlässe gegeben, die Politik zu kritisieren, die uns in die derzeitige Lage geführt hat. Stattdessen stürzt er sich nun auf die Ampel. Weil es einfach und bequem ist – solange niemand genauer nachfragt. Einige Kommunen arbeiten bereits mit Hochdruck an Entlastungsmöglichkeiten für ihre Bürger:innen. Als Amtsträger aus parteipolitischem Kalkül in polemischer Weise den Rücktritt einer Regierung zu fordern, leistet dazu definitiv keinen hilfreichen Beitrag.

Transparenzhinweis:

Inzwischen hat Alexander Badrow sowohl seine Kontaktadresse als auch das Titelbild seiner Facebookseite geändert. Laut NDR-Informationen prüft das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot.

Quellen

  1. Bundesverfassungsgericht (Hg.): Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien, auf: bundesverfassungsgericht.de (15.6.2022).

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