Voraussetzung dafür ist, dass die Empfänger:innen zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld, BAföG oder Aufstiegs-BAföG bezogen haben. Vorausgegangen war ein entsprechender Beschluss des Bundestages.
Ein-Personen-Haushalte erhalten einen Zuschuss von 415 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt wird mit 540 Euro unterstützt. Für weitere Haushaltsmitglieder werden zusätzlich jeweils 100 Euro ausgezahlt. Haushalte mit drei Personen haben demnach Anspruch auf 640 Euro, solche mit vier Personen auf 740 Euro.
Für die Gewährung des erneuten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden sowie Studierendenwerke zuständig. Laut Innenministerium haben etwa 27.000 Haushalte in MV Anspruch auf den Zuschuss.