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Corona-Pandemie

Corona-Darlehen müssen erst ab November zurückgezahlt werden

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Unternehmen, die in der Pandemiezeit auf Darlehen des Landes zurückgegriffen haben, können später mit der Rückzahlung beginnen. Das teilte gestern Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) mit. Eigentlich müsste bei den ersten Verträgen bereits im April mit der Rückzahlung begonnen werden. Aber: „Nach dem Wegfall der coronabedingten Einschränkungen brauchen die Unternehmen zunächst noch Mittel, um den Geschäftsbetrieb wieder hochzufahren“, so Meyer. Deshalb verlängere die Landesregierung jetzt für alle Empfänger die Zins- und Tilgungsfreiheit, die rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen betreffend, erneut um sieben Monate.

Landesregierung: Alle profitieren von der Verlängerung

Die Zins- und Tilgungsfreiheit war vorher schon einmal verlängert worden. Zuletzt Ende November 2021 um drei Monate und damit mindestens bis zum 31. März 2022. Aus Sicht der Landesregierung könnten von der erneuten Verlängerung „alle Empfänger profitieren“. Und zwar „unabhängig davon, wann der Antrag gestellt und die Liquiditätshilfe ausgezahlt wurde“, so Meyer.

Die Fristverlängerung gilt für alle Empfänger:innen von Hilfen des Landes. Betroffene Unternehmen konnten ab April 2020 Kredite aufnehmen. Die erste Phase des Darlehensprogramms umfasste den Förderzeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms wurden die Hilfen neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Jedes Unternehmen durfte insgesamt bis zu 200.000 Euro beanspruchen. Insgesamt wurden circa 105 Millionen Euro an 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen ausgeschüttet.Die meisten Anträge stammten nach Angaben des Wirtschaftsministeriums aus dem Gastgewerbe. An zweiter Stelle rangieren Betriebe aus Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Verwendung der Gelder war gegenüber dem Land anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen.

Wirtschaft freut sich über Zahlungsaufschub

Die regionale Wirtschaft begrüßt Meyers Ankündigung. „Die Verlängerung der Zins- und Tilgungsaussetzung für Corona-Liquiditätshilfen ist eine Möglichkeit, die in Frage kommenden Unternehmen weiter zu unterstützen“, kommentierte Klaus Uwe Schleifer von der IHK Schwerin. Bedingt durch eine Vielzahl von Einschränkungen hätten zahlreiche Unternehmen nicht die Umsätze und die Erträge erwirtschaften können, um die notwendige Liquidität aufzubauen. „Den Unternehmen wird so die Möglichkeit gegeben, die Umsätze weiter zu steigern, mit sich verbessernden Erträgen“, freut sich Schleifer. So könnten dann von den Firmen auch die erhaltenen Liquiditätsmittel besser zurückgezahlt werden. Vor dem Hintergrund der erheblichen Energie- und Rohstoffpreisentwicklung sei diese Unterstützung durch das Land jetzt auch geboten.

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Fußnoten

  1. Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV: E-Mail vom 18.3.2022.

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