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Medizinische Versorgung

„Die Grenzen zwischen Ambulant und Stationär müssen fallen“

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Lesedauer: ca. 8 Minuten

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Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland mit wenigen Einwohner:innen. Das ist allseits bekannt. Da die Menschen zudem aber immer älter werden und der Anteil der Jüngeren im Land sinkt, auch durch Abwanderung, ergeben sich für Mecklenburg-Vorpommern besondere Herausforderungen hinsichtlich der medizinischen Versorgung. Vor allem unter Berücksichtigung der „technischen und technologischen Entwicklung sowie eines verschärften Fachkräftemangels und […] wirtschaftlichen Wettbewerbs“.

Qualität, Erreichbarkeit und Finanzierung im Konflikt

„Egal ob das Krankenhaus in Wolgast, Crivitz oder Bergen steht: Die Aufrechterhaltung der ortsnahen Versorgung bei guter Qualität und vertretbaren Kosten ist extrem schwierig. Und es wird nicht einfacher werden in den nächsten Jahren“, beschreibt Professor Steffen Fleßa, Lehrstuhlinhaber für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement an der Universität Greifswald den zu lösenden Zielkonflikt bei der medizinischen Versorgung. Zum ersten möchten die Menschen ortsnah ihre Gesundheitsleistungen erhalten. Auch Angehörige sollen sie besuchen können. Zum zweiten stehe die Qualität der Versorgung in Zusammenhang mit größeren Fallzahlen: Je mehr Fälle ein Krankenhaus versorge, desto höher sei die Qualität der Behandlung. Dies sei in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nur mit einer Konzentration auf wenige Standorte erreichbar. Und zum dritten kosten kleinere Einheiten bei gleicher Qualität und Verfügbarkeit pro Fall wesentlich mehr als große Krankenhäuser. Schlussendlich stehen sich also Qualität, Erreichbarkeit und Finanzierung gegenüber, für die ein Kompromiss gefunden werden muss.

Enquetekommission zur Zukunft der medizinischen Versorgung

„Im ganzen Land kämpfen unsere Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern bereits um eine Zukunftsstrategie“, betont Fleßa, der als nichtparlamentarisches Mitglied auch Teil der Enquetekommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ war. Diese wurde 2020 von MVs Landtag beschlossen und eingesetzt. Neben Fleßa zählten zu den Mitgliedern insgesamt elf Politiker:innen aus SPD, CDU, AfD und Linkspartei sowie weitere externe Sachkundige. Unter ihnen beispielsweise der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft MV, Uwe Borchmann, der Präsident der Ärztekammer MV, Andreas Crusius, oder der Geschäftsführer der Barmer-Landesvertretung MV, Henning Kutzbach. Aufgabe der Kommission war es, sowohl die derzeitigen Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung zusammenzutragen als auch „geeignete Maßnahmen zu empfehlen, um langfristig eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und flächendeckende Gesundheitsversorgung“ in Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen. Dazu hörte die Kommission auch die in der medizinischen Versorgung relevanten Akteure an. Zu diesen gehörten unter anderem Vertreter:innen von Krankenkassen, Patient:innenorganisationen, Bürgerinitiativen und der Unikliniken Greifswald und Rostock. Ärzte und Ärzteorganisationen wurden ebenso angehört wie Bürgermeister:innen verschiedener Städte und Gemeinden, Wissenschaftler:innen und Vertreter:innen verschiedener Berufsverbände und Verkehrsgesellschaften.

Abschlussbericht vorgelegt

Im Juli 2021 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor – Fazit: Der Handlungsbedarf ist hoch. Der Kommissionsvorsitzende, SPD-Politiker Jörg Heydorn, appelliert im Vorwort in Richtung des neuen Landtags und der neuen Landesregierung, die vorgestellten Lösungsansätze rasch umzusetzen. Nur so lasse sich eine „gute und flächendeckende medizinische Versorgung“ im Land aufrechterhalten. Der Bericht selbst umfasst zahlreiche Empfehlungen zu den verschiedensten Bereichen der medizinischen Versorgung. So geht es unter anderem um Zukunftskonzepte für die Geburtshilfe, die Sicherung des Fachkräftebedarfs durch beispielsweise die Schaffung zusätzlicher Studienplätze oder die stärkere Beteiligung von Patient:innen an Entscheidungsprozessen. Die Empfehlungen thematisieren jedoch ebenso die Möglichkeiten einer sektorenübergreifenden Versorgung.

Sektoren des deutschen Gesundheitssystems

In Deutschland gliedere sich das Gesundheitssystem „historisch bedingt in verschiedene Bereiche: den ambulanten Sektor, den stationären Sektor, den Rehabilitationssektor, den Pflegesektor und den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Während die ambulante Versorgung durch niedergelassene Allgemein-, Fach- und Zahnärzte erfolgt, umfasst der stationäre Sektor die Krankenhausversorgung. „Jeder Sektor hat grundsätzlich ein eigenes Finanzierungssystem und wird durch eigene Spezialgesetze geregelt.“

Sektorenübergreifende Versorgung

Wenn Empfehlungen der Enquetekommission also in Richtung einer sektorenübergreifenden Versorgung zielen, dann ist damit „die Vernetzung der verschiedenen Leistungsbereiche“ gemeint. Steffen Fleßa formuliert es etwas drastischer: „Die Grenzen zwischen Ambulant und Stationär müssen fallen.“

Eine Möglichkeit, diese Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden, stellte Jan Hacker, Vorstandsvorsitzender der Unternehmensberatung Oberender, kürzlich in einem Hörsaal der Universität Greifswald vor. Auf Einladung von Fleßa und dem Lehrstuhlinhaber für Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft, Professor Walter Ried, sprach Hacker zu neuen medizinischen Versorgungsformen. Er thematisierte dabei auch ein Gutachten von 2018, das von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beauftragt und von der Universität Bayreuth gemeinsam mit Oberender erstellt worden war. Darin geht es um das Modell der sogenannten Intersektoralen Gesundheitszentren (kurz IGZ).

Ausgangspunkt: Kleine Krankenhäuser als auslaufendes Geschäftsmodell

Ausgangspunkt des Gutachtens ist die Einschätzung, dass das Geschäftsmodell kleiner Krankenhäuser heute nicht mehr funktioniere. Gerade im ländlichen Raum könnten sie kaum wirtschaftlich arbeiten und würden steigenden Qualitätsanforderungen nur eingeschränkt gerecht werden. Zudem hätten sie Probleme, überhaupt Personal zu gewinnen. Der Bedarf der Bevölkerung an sogenannter Hochleistungsmedizin, wie sie beispielsweise von den Universitätskliniken Greifswald und Rostock angeboten wird, werde durch kleinere Einrichtungen somit nicht mehr erfüllt. Das müsse allerdings erst mal von allen Beteiligten, zum Beispiel aus Politik, Bevölkerung und dem Krankenhaus selbst, erkannt werden, betont Hacker.

Angebot der medizinischen Grundversorgung

Dass das Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert, bedeutet jedoch nicht, dass der Bedarf an einer medizinischen Versorgung, die nicht nur rein ambulante Leistungen umfasst, zurückgeht. Eine wohnortnahe und bedarfsgerechte Versorgung gewinne für die Menschen immer mehr an Bedeutung, stellt das Gutachten von Oberender und Uni Bayreuth heraus. Falle ein Versorger beispielsweise ersatzlos weg, seien die damit einhergehenden Veränderungen gerade im ländlichen Raum deutlich spürbar. Was also tun? „Ich brauche zwar kein Krankenhaus, aber ich brauche irgendwas. Irgendwas, was heute funktioniert“, sagt Jan Hacker von der Oberender AG. Es brauche etwas zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Diese Lücke adressiert nun das Modell der IGZ, welches ausdrücklich als Angebot der medizinischen Grundversorgung gedacht ist. Diese Gesundheitszentren sollen im ambulanten Sektor angesiedelt sein, aber über das klassische ambulante Leistungsportfolio hinausgehen. Die Stärken einer ambulanten fachärztlichen Versorgung würden erweitert, und zwar um eine bettenführende Einheit für Patient:innen zur medizinischen und pflegerischen Versorgung. Das schließe zwar keine ärztliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder einen direkten Zugang zu stationärer Hochleistungsmedizin ein. Sehr wohl aber eine qualifizierte medizinische Supervision, also Hilfestellung und Unterstützung. Schlussendlich sollen mit den IGZ sowohl Wirtschaftlichkeit als auch ein qualitativ hochwertiges medizinisches Angebot gewährleistet werden. So sehen es die Autor:innen des Gutachtens.

Vom kleinen Krankenhaus zum IGZ

Was haben die IGZ nun mit kleinen Krankenhäusern zu tun? Die Antwort des Gutachtens: Statt kleine Krankenhausstandorte zu schließen, werden sie zu IGZ umgewandelt. Diese sind für die Menschen gedacht, die nicht „die hochtechnisierte Infrastruktur eines Krankenhauses benötigen, jedoch [...] nicht für eine rein ambulante Versorgung in Frage kommen“. Krankheitsbilder oder Diagnosen, die im Rahmen eines IGZ behandelt werden könnten, sind laut Gutachten beispielsweise eine akute oder chronische Bronchitis oder Harnwegsinfekte.

Integrierte Gesundheitszentren für Mecklenburg-Vorpommern

Auch die Enquetekommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ sieht eine Umwandlung kleiner Krankenhäuser in sogenannte IGZ vor. Dort steht die Abkürzung jedoch für „Integrierte Gesundheitszentren“. Durch sie würden „kleine Krankenhausstandorte nicht überflüssig, sondern sinnvoll in die flächendeckende Versorgung einbezogen.“ Damit erweitere sich das Versorgungsspektrum vor Ort – zur stationären Versorgung kommen weitere medizinische Angebote hinzu. Insgesamt könnten dann sowohl stationäre als auch ambulante Leistungen bereitgehalten werden. Für die kleinen Krankenhäuser soll sich diese Angebotserweiterung wirtschaftlich auszahlen. Knappe Ressourcen wie beispielsweise Personal, Infrastruktur und Gerätschaften könnten gemeinsam genutzt werden. Für die Patient:innen ist es wiederum von Vorteil, an einer zentralen Stelle auf verschiedene Angebote zugreifen zu können.

Die Versorgung, die aktuell je nach Sektor – ambulant oder stationär – getrennt stattfindet, würde also mit den Integrierten Gesundheitszentren zusammengebracht. Für solche Zentren müsste jedoch erst ein passendes Vergütungssystem geschaffen werden. Dies ist zwar eine Bundesaufgabe, jedoch können und sollten Modellprojekte auf Landesebene bereits erprobt werden.

Jetzt sind Landtag und Landesregierung gefragt

Wie geht es nun weiter? Nachdem der Landtag den Abschlussbericht der Enquetekommission behandelt hat, ist die Arbeit der Kommission nun beendet. Für die jetzt begonnene Legislaturperiode empfiehlt sie jedoch „die Einsetzung einer Regierungskommission“. So soll gewährleistet werden, dass die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht auch verwirklicht werden. Was genau von den Empfehlungen umgesetzt wird, liegt allerdings im Ermessen der neuen Landesregierung. Aktuell befindet sich der Abschlussbericht der Enquetekommission im Druck und soll anschließend an alle Landtagsmitglieder und die künftige Landesregierung verteilt werden.

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Fußnoten

  1. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin 2021, S. 21.
  2. ebd, S. 125.
  3. ebd, S. 28.
  4. ebd, S. 9.
  5. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Enquete-Kommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in M-V”, auf: www.landtag-mv.de (2021).
  6. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin 2021, S. 8-9.
  7. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Enquete-Kommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in M-V”, auf: www.landtag-mv.de (2021).
  8. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin 2021, S. 178-183.
  9. ebd, S. 4.
  10. ebd, S. 142.
  11. ebd, S. 136.
  12. ebd., S. 126.
  13. ebd., S. 22.
  14. ebd, S. 54.
  15. Schmid, Andreas et al.: Intersektorale Gesundheitszentren. Ein innovatives Modell der erweiterten ambulanten Versorgung zur Transformation kleiner ländlicher Krankenhausstandorte, Bayreuth 2018, S. 23.
  16. ebd, S. 16.
  17. ebd, S. 17.
  18. ebd, S. 12.
  19. ebd, S. 53.
  20. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Enquete-Kommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in M-V”, auf: www.landtag-mv.de (2021).
  21. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin 2021, S. 130.
  22. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Enquete-Kommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in M-V”, auf: www.landtag-mv.de (2021).
  23. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin 2021, S. 57. / Augurzky, Boris et al.: Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern, Essen 2021, S. 79.
  24. Enquetekommission “Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern” (Hg.): Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin 2021, S. 131.
  25. ebd, S. 57.
  26. ebd, S. 120 & 121.
  27. ebd, S. 161.

Autor:innen

Redakteurin bei KATAPULT MV.

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