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Kurz und scherzlos

Einlasskriterium sorgt für Aufregung im Netz

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Anfang dieser Woche, am 18. September, auf Facebook: Der Schweriner Club Achteck lädt über seinen Social-Media-Kanal zu einer Ü30-Party anlässlich des Tages der Deutschen Einheit ein. Mit angeführt ist eine Liste an Einlasskriterien. Neben „entsprechender Garderobe“, „freundlichem Wesen“ und dem Alter, heißt es in dem Post, ist ein „gültiger deutscher Ausweis“ nötig, um am 2. Oktober in den Club zu gelangen. Der Beitrag wird häufig kommentiert.

In den Kommentaren begrüßen viele Nutzer:innen diese Entscheidung in Bezug auf das deutsche Ausweisdokument. Die Anmerkung „Deutscher Ausweis is das beste an der Liste“ erhält besonders viel Zuspruch durch Likes. Ein weiterer Kommentar gibt offen zu bekennen: „Ein Veranstalter, der auf die kleinen Racker aus Eritrea, Syrien und Afghanistan verzichten kann! Respekt! Finde ich richtig gut! Irgendwer muss ja auch mal anfangen.“
Es gibt aber auch Gegenstimmen. Eine Nutzerin schreibt, sie finde es „einfach peinlich und traurig für Schwerin!“. Eine andere moniert: „Wow! Deutscher Personalausweis?? Das ist echt das Widerlichste was ich seit Langem gelesen haben! Schämt euch.“

Screenshot des Facebook-Beitrags von Achteck Schwerin.

Veranstalter: „Auf die Goldwaage gelegt“

Der Inhaber des Clubs ist Frank Porsch. Der Schweriner Unternehmer hatte das Achteck ab 2015 vorübergehend in ein Konferenz- und Eventzentrum umgewandelt, sich aber 2019 entschlossen, das Partygeschäft wiederaufzunehmen. Die Veranstaltung am 2. Oktober ist die erste nach der Corona-Pandemie.

In einem Telefongespräch mit KATAPULT MV betont er, dass Gäste ein „freundliches Wesen“ aufweisen sollen, wenn sie zur Ü30-Party kommen. Auf Nachfrage, warum auch ein gültiger deutscher Personalausweis als Kriterium aufgeführt wird, bemängelt Porsch, jedes Wort werde auf die Goldwaage gelegt. Wir seien nicht die Ersten, die deswegen nachfragten. Und er korrigiert den offenbar falschen Anschein des Facebook-Posts: Auch andere gültige Dokumente würden am Einlass anerkannt. Mit einem amtlichen Ausweis erhalten auch Gäste anderer Nationalitäten die Legitimation, die Veranstaltung zu besuchen, so Porsch. Er sei erstaunt über die Diskussionen, die der Beitrag ausgelöst habe. Da er selbst kein Facebook-Nutzer sei, bekomme er regelmäßig Screenshots von den Kommentaren zugeschickt. Seine Meinung: „Das Thema wird von links nach rechts zerkaut.“ Außerdem solle es kein exklusives Event für Schweriner:innen sein, Partyinteressierte würden aus ganz Deutschland anreisen.

Dass die Formulierung als diskriminierend verstanden werden kann, dass sich Menschen ohne deutschen Ausweis ausgegrenzt fühlen könnten, sieht der Veranstalter offenbar nicht. Der Beitrag wurde trotz der Vielzahl an Kommentaren und Nachfragen nicht angepasst. Auf die kritischen Kommentare selbst hat der Betreiber beziehungsweise die Person, die den Account verwaltet, nicht reagiert.

Die Frage bleibt offen, warum. Wird doch an diesem Beispiel deutlich, wie schnell Begriffe in diesen Zeiten ein anderes Gewicht erhalten können und ob die Formulierung eines „deutschen“ Ausweises nötig ist, wenn man etwas anderes meint.


Update, 25. September:
Mittlerweile positionierte sich der Inhaber auch auf seiner Facebookseite zu der Diskussion: „Die Einlasskontrollen finden entsprechend der üblichen Kontrollen in Diskotheken statt.“

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Fußnoten

  1. @Achteck Schwerin: Beitrag vom 18. September, auf: facebook.com.
  2. Schneider, Christian: Diskothek „Achteck“ in Schwerin öffnet wieder, auf: svz.de (5.9.2023).
  3. Telefonat am 22.9.2023.
  4. Stand 22.9.2023, 13 Uhr.

Autor:innen

Großgeworden und ausgebildet im Norden Vorpommerns. Seit 2021 bei KATAPULT, seit 2023 bei MV. Zuständig für Logistik, Werbekram und Wortwitze.

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