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In den Einzelhandel dürfen nur noch Geimpfte und Genesene (2G), Nichtgeimpfte dürfen nur noch in Geschäfte des Grundbedarfs. Dazu zählen Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Buchläden und Baumärkte.
Kinder unter 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen.
Die Corona-Infektionszahlen steigen anscheinend ungebremst in MV, die Krankenhäuser füllen sich mit Covid-Patienten, Intensivstationen sind überlastet.
Das Fälschen des Impfausweises wird bestraft. Derzeit gibt es deutschlandweit bereits 3.000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
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Autor:innen
Ist einsprachig in Wusterhusen bei Lubmin in der Nähe von Spandowerhagen aufgewachsen, studierte Politikwissenschaft und gründete 2021 KATAPULT MV.
Veröffentlichungen:
Die Redaktion (Roman)
Fredrich rastet aus