Für die Badesaison 2022 zählt die Landesregierung insgesamt 498 Seen, die nach der entsprechenden Landesverordnung als Badegewässer eingestuft werden dürfen. Die Entscheidung erfolgt bis zum 1. April eines Jahres durch das Gesundheitsamt. Neben Seen können auch Flüsse oder Küstengewässer Badegewässer sein. Nur bei ausreichender Wasserqualität erfolgt die entsprechende Einstufung. Entscheidend hierfür sind unter anderem Temperatur, pH-Wert, Sichttiefe sowie die Belastung durch Vibrionen und Cyanobakterien.
Vibrionen sind in Gewässern mit Salzanteil – beispielsweise der Ostsee oder Boddengewässern – anzutreffen. Sie können zu Cholera führen, Infektionen des Magen-Darm-Trakts hervorrufen oder Wundinfektionen fördern. Cyanobakterien werden auch Blaualgen genannt. Sie vermehren sich besonders schnell bei hoher Wassertemperatur oder Überdüngung von Gewässern. Blaualgen produzieren giftige Stoffe und können bei hoher Konzentration zu Erbrechen und Durchfall führen. Auch Haut- und Augenreizungen treten häufig auf. Blaualgen sind im Hochsommer oft als grüne Schlieren knapp unter der Wasseroberfläche zu erkennen.
Weil sich die Konzentration von Krankheitserregern im Hochsommer aufgrund hoher Wassertemperaturen schnell verändern kann, sind die Gesundheitsämter dazu verpflichtet, die Wasserqualität von Badegewässern regelmäßig zu überprüfen.
Für die diesjährige Badesaison wurden 474 Gewässer als „gut“ oder „sehr gut“ eingestuft. Fünfzehn Badegewässer erhielten nach Untersuchung ihrer Wasserproben gar die Einstufung „ausgezeichnete Qualität“. Aufgrund von unzureichender Wasserqualität wurden bisher 15 Gewässer als „mangelhaft“ klassifiziert. Ein Badeverbot für die Saison 2022 wurde bisher für folgende Gewässer ausgesprochen:
- Barther Bodden (Glöwitzer Bucht)
- Stettiner Haff bei Bellin
- Kleine Müritz bei Rechlin
- Rühner See in Bützow
Aktuelle Warnhinweise zur Badegewässern sind auf www.badewasser-mv.de zu finden. Die Website wird durch die Landesregierung betrieben und regelmäßig aktualisiert.
Quellen
- Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport (Hg.): Mecklenburg-Vorpommern kann mit hoher Badewasserqualität weiter punkten, auf: regierung-mv.de (19.5.22).↩
- Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern, § 3 Absatz 1, auf: landesrecht-mv.de.↩
- Ebd., Absatz 2.↩
- Badegewässerverordnung, auf: landesrecht-mv.de.↩
- Robert Koch Institut (Hg.): Vibrionen, auf: rki.de (Stand: 7.5.2020).↩
- Ebd.↩
- Riederer, Marlene: Blaualgen in Badegewässern: Warum sind sie so gefährlich?, auf: br.de (3.8.2021).↩
- Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern, § 3 Absatz 4, auf: landesrecht-mv.de.↩