Zum Inhalt springen

Rechtsextremismus

Gericht bestätigt Waffenverbot für Jameler Neonazi

Von

Lesedauer: ca. 2 Minuten

Artikel teilen

Streif war Inhaber eines Jagdscheins und im Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hatte ihm die notwendigen Erlaubnisse dafür in der Vergangenheit erteilt. Nachdem die Waffenbehörde durch das Schweriner Innenministerium Kenntnis von Streifs politischen Umtrieben erlangte, verbot sie dem Rechtsextremisten den Besitz und den Erwerb von Waffen und Munition. Streif musste sein Gewehr und Munition abgeben. Sein Jagdschein wurde für ungültig erklärt.

Dagegen erhob Streif insgesamt drei Klagen mit der Begründung, er habe nie mit dem Gesetz in Konflikt gestanden und sei überhaupt aus der NPD ausgetreten. Während der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Schwerin am 5. Mai mühten sich Streif und sein Anwalt Heinrich Berkel, die 3. Kammer von seiner Zuverlässigkeit zu überzeugen.

Wie das Verwaltungsgericht erst jetzt mitteilte, wiesen die Richter die Klagen allesamt ab. Streif sei waffenrechtlich unzuverlässig, weil er bis 1. Januar 2015 Mitglied der NPD gewesen ist und sich weiterhin vielfältig – teils in exponierter Stellung – in rechtsextremen Verbindungen engagiere. Er habe sich inhaltlich nicht von dem Gedankengut der NPD und deren Führungspersonen distanziert, so die Richter.

Ein ehemaliger NPD-Funktionär, der an verantwortlicher Stelle für die Partei aktiv gewesen sei und für die NPD Mitglied des Kreistages war, gelte regelmäßig auch nach einem Zeitraum von fünf Jahren nach Niederlegung der Funktionsämter als waffenrechtlich unzuverlässig, wenn er sich nicht vom Rechtsextremismus distanziere. Dies habe Streif nicht getan. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Greifswald stellen.

MV braucht mehr als nur eine Zeitung pro Region. Holt euch ein KATAPULT-MV-Abo!

Fußnoten

  1. Verwaltungsgericht Schwerin (Hg.): Waffen- und jagdrechtliche Verfügungen gegen ehemaliges NPD-Mitglied bestätigt, auf: mv-justiz.de (28.6.2022).
  2. Ebd.
  3. Ebd.

Autor:innen

Neueste Artikel

Karte mit 83 Joints. Überschrift: So viel Cannabis dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit bei sich haben. 25 Gramm in Joints, 1 Joint entspricht durchschnittlich 0,3 Gramm Cannabis.

19.04.2024

High sein und frei sein?

Cannabis soll entkriminalisiert werden. Erst der Konsum, später auch die kommerzielle Abgabe in lizenzierten Geschäften. So hat es der Bundestag beschlossen. Dennoch wird das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und der Änderung weiterer Vorschriften“, kurz CanG, weiterhin kontrovers diskutiert. Gemeinsames Fazit der kritischen Stimmen: Die Teillegalisierung ist Murks.

18.04.2024

Mission Dokumentation

Der Fotograf Martin Maleschka zieht seit zwanzig Jahren durch die ostdeutschen Bundesländer auf der Suche nach Baukunstwerken aus der DDR-Zeit. Er dokumentiert mit seiner Kamera, was noch erhalten wird, macht Fotos, wo einst Kunst war und heute nichts mehr geblieben ist. Auf einer gemeinsamen Spurensuche in Grimmen wird deutlich, was Maleschka antreibt – das kontinuierliche Verschwinden eines Teils seiner Heimat.

17.04.2024

Demokratie beschützen heißt Kultur beschützen

MVs Kulturlandschaft steht einer unmittelbaren Bedrohung gegenüber, wenn antidemokratische Positionen in der Kommunalwahl an Einfluss gewinnen. In Greifswald wurde erst kürzlich gegen mehrere Kultureinrichtungen von antidemokratischen Gruppierungen gehetzt. Diese seien „versiffte Buden“, „Brutstätten linker Subkulturen“ oder „kommunistische Kaderschmieden“. Warum schweigen so viele Kunst- und Kulturschaffende im Land?