Cannabiskarte
MVs Grenzen der Graslegalisierung
Von Patrick Hinz und Victoria Flägel
Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Sie ist eines der zentralen Projekte der Ampelregierung, und eines der umstrittensten: die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. Das Gesetz sollte eigentlich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Doch die Bundesregierung nahm Ende November kurzfristig Änderungen am Gesetzentwurf vor. So wurde das Konsumverbot im Umkreis von Schulen, Kitas, Sportstätten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen von 200 auf 100 Meter reduziert. Dadurch sei es für die Polizei leichter zu kontrollieren. Der Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und in militärischen Bereichen der Bundeswehr hingegen bleibt verboten.
Doch auch die Regeln zum Eigenanbau, Strafvorschriften und Bußgelder wurden entschärft. So soll der Besitz von bis zu 50 Gramm zuhause erlaubt sein, statt wie zuvor geplant von bis zu 25 Gramm, sowie von bis zu drei Pflanzen pro Person. Der Besitz im privaten Raum soll erst ab 60 Gramm strafbar sein – darunter gilt er als Ordnungswidrigkeit. Im öffentlichen Raum bleibt es bei den legalen 25 Gramm des ursprünglichen Gesetzentwurfs, strafbar ist ein Besitz ab 30 Gramm. Auch die Höhe der Bußgelder bei Überschreitung der Besitzgrenzen wurde reduziert – von maximal 100.000 auf 30.000 Euro. Auch soll unter gewissen Bedingungen von der Strafverfolgung abgesehen werden können.
Verschärft wurden hingegen die Regelungen zum Jugendschutz. Beispielsweise drohen beim Dealen an Minderjährige höhere Strafen und bei schweren cannabisbezogenen Straftaten wurden die Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet.
Stufenweise Teillegalisierung ab Frühjahr
Die Legalisierung von Cannabis steht im Koalitionsvertrag der Ampel. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf zur nunmehr teilweisen Legalisierung wurde lange beraten.
Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Letzterer ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Dem Bundestag obliegt die abschließende Beschlussfassung des Gesetzes. Die Zustimmung gilt als sicher.
Privater Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis sollen ab April straffrei, der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Anbau in „Anbauvereinigungen“ ab Juli möglich sein. Diese sogenannten Cannabisclubs sind Vereine oder eingetragene Genossenschaften, die sich nach der Legalisierung schrittweise etablieren werden. Maximal 500 Mitglieder soll ein Cannabisclub haben dürfen, an die das Gras sowie Samen und Stecklinge von Pflanzen weitergegeben werden dürfen.
Außerdem soll das Bundesverkehrsministerium bis Ende März einen Maximalwert für den berauschenden Wirkstoff THC vorschlagen, analog zur Promillegrenze bei Alkohol. Der ursprünglich geplante Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahreswechsel sei laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht mehr zu schaffen gewesen.
Verkauf in Geschäften lässt auf sich warten
Das im Koalitionsvertrag festgelegte Vorhaben der Regierung, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften verkaufen zu lassen, wird vorerst nicht umgesetzt und soll in einem späteren Reformschritt folgen. In Modellregionen mit lizenzierten Geschäften soll dies nach Abstimmung mit der EU und unter wissenschaftlicher Begleitung zunächst für fünf Jahre getestet werden. Dieses „Säule-2-Gesetz“ ist für nach der Sommerpause angekündigt. Konkrete Pläne gibt es jedoch noch nicht.
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Autor:innen
Geboren in Vorpommern, aufgewachsen in Mecklenburg. Einziger KATAPULT-Redakteur mit Traktorführerschein UND Fischereierlaubnis. Layouter und Chefredakteur.
Geboren in Rostock.
Aufgewachsen in Rostock.
Studierte in Rostock. Und Kiel.