Nach einem Verhandlungstag wies das Oberverwaltungsgericht Greifswald die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu Nord Stream 2 gestern ab. Diese richtete sich gegen das Bergamt Stralsund, welches 2018 den Bau und Betrieb der Pipeline genehmigt hatte. Die DUH hatte sich von der Klage eine Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um eine Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen erhofft. Sie berief sich dahingehend auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Methanemissionen.
Klage teilweise unzulässig und unbegründet
Das Gericht verwies in seiner Urteilsbegründung auf die teilweise Unzulässigkeit der Klage. Der Klägerin fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis an der Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses hinsichtlich der Offshore-Pipeline und der landseitigen Anlage in Lubmin. Das bedeutet, dass die DUH als Klägerin im vorliegenden Fall mit der Klage nicht mehr erreichen kann, als schon erreicht ist, erklärt die Pressesprecherin des Gerichts. So wurde etwa eine Prüfung der Gasdichtigkeit bereits den Sicherheitsvorschriften entsprechend durchgeführt. Zudem sei die Klage hinsichtlich der russischen Gasinfrastruktur auf russischem Boden unbegründet. Zum einen gehörten diese Anlagen nicht zum planfestgestellten Vorhaben. Zum anderen habe der Planfeststellungsbeschluss die Umweltauswirkungen insgesamt bewertet.
DUH enttäuscht
Vom Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeigte sich die DUH enttäuscht. Es sei ein Rückschlag für den Klimaschutz, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Man wolle aber weiter alle rechtlichen Schritte ergreifen, um „die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 zu verhindern und diesen klimapolitischen Blindflug zu stoppen“. Auch die grüne Bundestagsabgeordnete Claudia Müller bedauerte die Gerichtsentscheidung. Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse blieben weiterhin unberücksichtigt, sagte Müller. Jetzt seien die Parlamente als Gesetzgeber gefragt.
Quellen
- Deutsche Umwelthilfe (Hg.): Nord Stream 2, auf: www.duh.de (2021).↩