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Nebeneinkünfte

Landräte verweigern Offenlegung

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Karte von MV: Nebenverdienste von Landräten und Oberbürgermeister:innen auf einer farbigen Skala. Ganz MV ist grau: keine Angabe. Ausnahmen sind Rostock und Schwerin mit bis 1.000 Euro

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Oft sitzen Landräte und Oberbürgermeister:innen kreisfreier Städte in kommunalen Aufsichtsräten oder Verwaltungsgremien. Doch die sechs Landräte in MV verweigern Auskunft zu Art und Höhe ihrer Einnahmen aus Nebentätigkeiten. Grund dafür ist die fehlende gesetzliche Pflicht zur Offenlegung, wie sie beispielsweise bei Bundestagsabgeordneten besteht. Das erklärte der Landkreistag gegenüber dem NDR.

Der Geschäftsführer der Vereinigung der sechs Landkreise, Matthias Köpp, erklärte gegenüber KATAPULT MV, dass es an den Informationen zu den Nebentätigkeiten kein öffentliches Interesse gebe: „Das Thema interessiert die Leute nicht.“ Wenn ein Landrat für einen Vortrag eine Aufwandsentschädigung erhalte, sei das seine Privatsache und müsste lediglich in der Steuererklärung angegeben werden. Die Mitgliedschaften in Verwaltungsräten der Sparkassen seien darüber hinaus keine Nebentätigkeiten, sondern ein Hauptamt. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind Träger dieser öffentlich-rechtlichen Banken, weshalb die Landräte und Oberbürgermeister:innen von Amts wegen in den Verwaltungsräten der acht Sparkassen des Landes sitzen. Gleichzeitig ist die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat nach Sparkassengesetz als ehrenamtliche Tätigkeit definiert.

Von weiteren Nebenverdiensten von Landräten in Aufsichtsräten oder Verwaltungsgremien wisse er nichts. Er befürworte mehr Transparenz, aber nur, wenn auch andere Amts- und Mandatsträger:innen ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssten.

Badenschier verdient etwa 768 Euro im Monat nebenbei

Der Oberbürgermeister von Schwerin, Rico Badenschier (SPD), übt nach Angaben seiner Pressestelle folgende Nebentätigkeiten aus:

  • Mitgliedschaft in Verwaltungsrat und Kreditausschuss der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
  • Mitgliedschaft in Vorstand und Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Westmecklenburg
  • Vorsitz im Beirat der städtischen Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung

Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder beliefen sich auf 9.220 Euro brutto im Jahr.

Krögers Nebeneinkünfte betragen etwa 509 Euro im Monat

Die seit einem Monat amtierende Rostocker Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (Die Linke) lässt mitteilen, sie übe folgende Nebentätigkeiten aus:

  • Verbandsvorsteherin und Vorsitzende der Verbandsversammlung der Ostsee-Sparkasse Rostock: 210 Euro im Monat
  • Mitgliedschaft in Verwaltungsrat und Kreditausschuss der Ostsee-Sparkasse Rostock: 275 Euro im Monat
  • Mitgliedschaft in Vorstand und Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock: 40 Euro pro Sitzung

Vorstand und Verbandsversammlung des Planungsverbands treffen sich in den kommenden zehn Monaten sechsmal. Demnach beträgt die Aufwandsentschädigung etwa 24 Euro im Monat. Kröger verdient so rund 509 Euro im Monat hinzu.

Landräte und Oberbürgermeister:innen in MV. Nordwestmecklenburg: Tino Schomann (CDU), Ludwigslust-Parchim: Stefan Sternberg (SPD), Schwerin: Rico Badenschier (SPD), Landkreis Rostock: Sebastian Constien (SPD), Rostock: Eva-Maria Kröger (Die Linke), Mecklenburgische Seenplatte: Heiko Kärger (CDU), Vorpommern.Rügen: Stefan Kerth (SPD), Vorpommern-Greifswald: Michael Sack (CDU)

Transparenz gefordert

Der Steuerzahlerbund MV forderte mehr Transparenz vom Land und eine Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landräten und Oberbürgermeister:innen kreisfreier Städte. Im Nachbarland Schleswig-Holstein beispielsweise geschehe das bereits.

Rund 11.000 Euro Besoldung aus Steuergeld gibt es für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten deshalb erfahren, was gewählte Vertreterinnen und Vertreter zusätzlich, zum Beispiel für ihre Tätigkeit in Aufsichtsgremien, erhalten.
Diana Behr, Landesvorsitzende Steuerzahlerbund MV, zur Arbeit von Landräten

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Fußnoten

  1. NDR (Hg.): Landräte in MV verweigern Auskunft zu Nebeneinnahmen, auf: ndr.de (27.2.2023).
  2. §§ 1, 10, 14 Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf: landesrecht-mv.de / Ostdeutscher Sparkassenverband (Hg.): Die Mitgliedssparkassen des OSV, auf: osv-online.de.
  3. E-Mail der Pressestelle der Landeshauptstadt Schwerin vom 2.3.2023.
  4. E-Mail der Pressestelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 28.2.2023.
  5. Planungsverband Region Rostock (Hg.): Sitzungstermine der Verbandsgremien, auf: planungsverband-rostock.de (2.3.2023).
  6. Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler MV vom 27.2.2023.

Autor:innen

Geboren in Rostock.
Aufgewachsen in Rostock.
Studierte in Rostock. Und Kiel.

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