Rostock, Stralsund, Greifswald, Neubrandenburg – überall wurde 2022 ein neues Stadtoberhaupt gewählt. Immer lag die Beteiligung im Hauptwahlgang bei unter 50 Prozent. Kam es anschließend zu einer Stichwahl, so sank die Wahlbeteiligung weiter, auf unter 40 Prozent. Lediglich bei der letzten OB-Wahl in Schwerin 2016 lag die Wahlbeteiligung an Haupt- und Stichwahl höher, was vor allem mit der zeitgleich abgehaltenen Landtagswahl erklärt werden kann.
Wolfgang Muno, Politikwissenschaftler an der Universität Rostock, begründet die geringe Wahlbeteiligung mit dem verbreiteten Gefühl einer „Wahl zweiter Klasse“. Obwohl der Ausgang einer Kommunalwahl Einfluss auf das unmittelbare Umfeld der Wählerinnen hat, stufen die Menschen diese Wahlen auf den unteren politischen Ebenen als nachrangig ein. Aber auch eine allgemeine Wahlmüdigkeit in der Bevölkerung mag zur niedrigen Wahlbeteiligung beigetragen haben. In der Wissenschaft werden Gründe wie eine zunehmende Individualisierung, eine Abnahme von Milieubindung oder auch ein genereller Rückgang an politischer Bindung diskutiert. Einfacher ausgedrückt: Politik spielt im Alltag vieler Menschen keine Rolle.
Gerade in Mecklenburg-Vorpommern scheint die Politikverdrossenheit besonders hoch zu sein. In der aktuellen Ausgabe berichtet KATAPULT MV über mögliche Ursachen.
Seit der Änderung des Kommunalwahlgesetzes 1997 werden hauptamtliche Bürgermeister in MV direkt gewählt. Eigentlich sollte damit eine größere Beteiligung am politischen Prozess ermöglicht werden, denn zuvor wählten Kommunal- oder Stadträte die Bürgermeisterinnen, erklärt Muno. „Das Mehr an Partizipationsmöglichkeiten scheint aber nicht unbedingt großen Anklang gefunden zu haben.“
Eine geringe Wahlbeteiligung habe jedoch keinen Einfluss auf die Legitimation des Wahlergebnisses. Dafür sei allein die Möglichkeit, an einer Wahl teilzunehmen, ausschlaggebend, und diese Voraussetzung sei ohne Einschränkungen für alle Rostocker Wahlberechtigten erfüllt gewesen, so Muno. „Und wer nicht will, der muss in Deutschland nicht, es gibt keine Wahlpflicht, nur ein Wahlrecht.“
Quellen
- Autor nutzt generisches Femininum.↩
- E-Mail von Wolfgang Muno vom 29.11.2022.↩
- Landesamt für innere Verwaltung (Hg.): Direktwahlen in MV, auf: laiv-mv.de.↩