Ab 1. Januar 2024 sollte sie eigentlich gelten, die neue Parkgebührenordnung für Schwerin. Darin enthalten: die Erhöhung der Parkgebühren um 50 Cent pro Stunde und die neue Gebühr für das Anwohner:innenparken in Höhe von 120 Euro im Jahr. Doch daraus wird nun nichts. So fegte die Stadtvertretung bei ihrer Sitzung am Montag jede Erhöhung erstmal vom Tisch, wie die Stadt auf Nachfrage bestätigte. Die neue Gebührenordnung wurde nicht beschlossen. Der Preis für das Bewohner:innenparken bleibt damit erstmal bei 30,70 Euro.
Haushalt war bereits beschlossen
Für die Stadt reißt die Entscheidung ein „Loch in die Finanzierung“, erklärt Pressesprecherin Michaela Christen. So seien die Mehreinnahmen durch die Preiserhöhungen bereits im neuen Doppelhaushalt eingeplant und von der Stadtvertretung beschlossen worden, so Christen. Die Stadt habe mit einer mittleren sechsstelliger Summe kalkuliert. Damit sollte etwa der kostenlose Schüler:innenverkehr der Klassen 5 und 6 gegenfinanziert werden. Dieser ist bereits zum Schuljahresbeginn 2023/24 gestartet, nun fehlt das Geld.
Wie es nun weitergehen soll, ist laut Christen noch offen. Die Stadt müsse erstmal den Umgang mit der Entscheidung prüfen und rechtlich bewerten.
Keine sozialen Erleichterungen mehr in Greifswald
Während in Schwerin nun alles wieder offen ist, gilt in Greifswald seit Mitte des Jahres bereits eine neue Parkgebührenordnung. Doch dass diese in der jetzigen Form nicht weiter Bestand haben wird, ist sicher. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus dem Juni, welches die Parkgebührenordnung der Stadt Freiburg im Breisgau für unwirksam erklärte. Im Fokus der Kritik des Gerichts stand zwar nicht die in der Gebührenordnung festgelegte Abgabenhöhe, sehr wohl aber die Staffelung der Gebühren im Hinblick auf die Fahrzeuglänge und soziale Gesichtspunkte.
Welche Konsequenzen die Stadt Greifswald nun für die eigenen Parkgebühren aus dem Urteil zieht, wird in einer Beschlussvorlage der Verwaltung deutlich, die bereits in verschiedenen Ausschüssen Thema war. So soll die im Februar beschlossene Gebührenordnung aufgehoben und eine neue durch die Bürgerschaft beschlossen werden. Die neue soll neben einer geänderten Präambel keine Erleichterungen mehr entsprechend sozialer oder einkommensabhängiger Gesichtspunkte vorsehen – also für Renten- und Versorgungsempfänger:innen oder Inhaber:innen des Kultur- und Sozialpasses – und auch die höhere Gebühr für größere Fahrzeuge entfällt. Laut Entwurf müssten dann vielmehr alle 150 Euro im Jahr für ihren Bewohner:innenparkausweis zahlen.
Nun sind die Parkgebühren von der Greifswalder Bürgerschaft abhängig, in ihrer Sitzung Anfang Dezember soll das Thema auf der Tagesordnung stehen. Doch schon jetzt zeigt sich, dass der Entwurf der Stadt nicht bei allen auf Gegenliebe trifft: So will die CDU nichts von einer Erhöhung der Gebühren wissen und wohl lieber wieder zurück zu ursprünglich 30 Euro pro Jahr. Die SPD hingegen verschließt sich nicht grundsätzlich einem teureren Anwohner:innenparken, hält aber 150 Euro für zu viel.
Transparenzhinweis: Die MV-Karte zur jährlichen Gebühr des Bewohner:innenparkens wurde am 23.11.2023 ergänzt. Nun ist auch die Stadt Malchow darauf abgebildet.
Quellen
- Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin (Hg.): Beschlussvorlage 00902/2023/1. Parkgebührenordnung (25.9.2023).↩
- Telefonat mit der Stadt Schwerin am 22.11.2023.↩
- Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Hg.): BV-V/07/0841 Beschlussvorlage der Verwaltung. Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, auf: greifswald.sitzung-mv.de (20.10.2023).↩
- Hase, Petra: Greifswald: Fällt der Sozialtarif für das Bewohnerparken flach?, auf: ostsee-zeitung.de (10.11.2023).↩