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OB-Wahl Rostock

Wahlausschuss entscheidet über Kandidierende

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Lesedauer: ca. 2 Minuten

Kriterien für die Kandidatur: Deutsche oder EU-Bürger:innen, 18 bis 59 Jahre alt, fachlich fähig, persönlich und gesundheitlich geeignet, Gewähr, für freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen und - wenn geboren vor dem 15. Januar 1972 - Erklärung über Arbeit bei der Stasi

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Der Wahlausschuss besteht neben der Gemeindewahlleiterin Antje Schirrmacher aus acht weiteren Mitgliedern, die von politischen Parteien und Wählergruppen Rostocks vorgeschlagen wurden. Das Gremium berät heute ab 16.30 Uhr über die eingegangenen Wahlvorschläge zur Oberbürgermeister:innenwahl am 13. November. Diese Vorschläge wurden bereits durch die städtische Wahlbehörde geprüft. Diese fachliche Vorprüfung wird durch das Gremium heute erneut geprüft und anschließend zugelassen oder zurückgewiesen. Dabei hat die städtische Wahlbehörde drei Möglichkeiten: ablehnen, annehmen oder zurückstellen. Werden Wahlvorschläge zurückgestellt, ist eine weitere Sitzung in 14 Tagen nötig.

„Ich gehe davon aus, dass wir heute alles sehen werden“, prognostiziert Stadtsprecher Ulrich Kunze. In jedem Fall würden Wahlvorschläge angenommen und auch abgelehnt werden. „Ob welche zurückgewiesen werden, weiß ich nicht. Aber bei der Wahl vor drei Jahren war das schon mal der Fall“, erinnert er sich.

Ausschlusskriterien: zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt, unveränderliche äußere Merkmale, die die amtliche Funktion in den Hintergrund rücken, Personen mit verhülltem Gesicht

Zusammen mit dem Wahlvorschlag mussten Kandidierende weitere Unterlagen einreichen, damit ihre Eignung geprüft werden kann. Dazu gehören unter anderem Erklärungen zu Straf- und Disziplinarverfahren, über das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, über Tätigkeiten für die Staatssicherheit in der DDR und zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Außerdem muss ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden.

Die Voraussetzungen, die (Ober)Bürgermeister:innen erfüllen müssen, um zur Kandidatur zugelassen zu werden, sind im Landes- und Kommunalwahlgesetz MV festgeschrieben. Und da sie Wahlbeamt:innen und somit Beamt:innen auf Zeit sind, ergeben sich weitere Voraussetzungen zur Wählbarkeit aus dem Landesbeamtengesetz und dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern.

Dennoch hat der Wahlausschuss bei der Entscheidung einen kleinen Ermessensspielraum. „Das Rechtsgebiet ist nicht wie der Bußgeldkatalog im Straßenverkehr“, erklärt Kunze. „Über diese Entscheidungen kann man im Zweifel lange gerichtlich streiten.“ So werden Diskussionen in der Runde des neunköpfigen Gremiums heute vermutlich nicht ausbleiben.

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Fußnoten

  1. Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Hg.): 21 Wahlvorschläge für das Amt der Oberbürgermeisterin[/]des Oberbürgermeisters, auf: rathaus.rostock.de (30.8.2022).
  2. elefonat mit Stadtsprecher Ulrich Kunze am 8.9.2022.
  3. Zierau, Dirk: Informationen für Kandidierende, auf: rathaus.rostock.de.

Autor:innen

Geboren in Rostock.
Aufgewachsen in Rostock.
Studierte in Rostock. Und Kiel.

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