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Ihre Stimme zur Wahl der neuen Rostocker Oberbürgermeisterin dürfen alle deutschen Staatsbürger:innen und Staatsangehörige der Europäischen Union abgeben, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet sind oder sich dort gewöhnlich aufhalten.
Von rund 208.000 Einwohner:innen sind etwa 25.000 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren von der Wahl ausgeschlossen. Hinzu kommen weitere rund 10.000 Personen, die in der Stadt leben und ebenfalls nicht wählen dürfen, etwa weil sie keine EU-Bürger:innen sind.
Änderungen der Wahlbezirke
Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wähler:innen auch Informationen zu Wahlbezirken und entsprechenden Wahllokalen. Wahlberechtigte müssen sich auf Änderungen in der Aufteilung der Wahlbezirke einstellen, heißt es aus dem Rathaus. Grund seien gesetzliche Vorgaben für eine alleinige Oberbürgermeisterinnenwahl.
Wer wahlberechtigt ist und bis zum 22. Oktober keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, solle sich bei der Wählerverzeichnis- oder Briefwahlstelle melden, erklärt die Stadt. Zwar sei es möglich, auch ohne Wahlbenachrichtigung die Stimme abzugeben, aber nur, wenn die Person auch im Wählerverzeichnis registriert sei und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen könne.
Möglichkeit zur Briefwahl
Wer am 13. November nicht im Wahllokal das Kreuz machen kann oder möchte, kann vorab Briefwahlunterlagen anfordern. Der Versand der Unterlagen beginnt etwa ab dem 20. Oktober 2022, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Am Wahltag organisieren 85 allgemeine Wahlvorstände und 57 Briefwahlvorstände die Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen. 17 Kandidat:innen wollen ins rosa Rathaus gewählt werden. Sollte im ersten Anlauf kein Kandidat oder keine Kandidatin die erforderliche absolute Mehrheit der Stimmen erhalten, findet am 27. November eine Stichwahl statt.
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Autor:innen
ist KATAPULT MVs Inselprofi und nicht nur deshalb gern am Wasser. Nutzt in seinen Texten generisches Femininum.