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Unesco-Stätten

Welterbe in MV

Die Pyramiden von Gizeh, die Victoriafälle und die Altstädte von Stralsund und Wismar. Sie alle gehören zu den 1.154 Welterbestätten, die von der Unesco als solche ausgezeichnet wurden. Die Idee des Welterbes ist es, Stätten von besonderem Wert für die gesamte Weltgemeinschaft zu bewahren.

1978 erklärte die Unesco zum ersten Mal ein Weltkulturerbe. Genau genommen waren es gleich zwölf Stätten in acht verschiedenen Ländern. In Deutschland wurde der Aachener Dom als erster in diese Riege aufgenommen. In Mecklenburg-Vorpommern sollte es noch bis 2002 dauern, bis sich die Altstädte von Stralsund und Wismar ebenfalls zum Welterbe zählen durften. Vier Jahre mussten die beiden Hansestädte warten, bis der Bewerbungsprozess erfolgreich abgeschlossen war. Für ein Welterbeverfahren ziemlich schnell. Zum Vergleich: Schwerin mit dem Residenzensemble wartet schon seit 2014 auf die Auszeichnung.

Wie wird man als Welterbe aufgenommen?

Auf der sogenannten Tentativliste werden alle deutschen Vorschläge für die künftige Aufnahme als Kultur- oder Naturerbe gesammelt. Dabei durchlaufen sie viele Stationen: Erst entscheiden die zuständigen Landesbehörden, dann kommen sie zur Kultusministerkonferenz, anschließend zum Auswärtigen Amt, bevor sie schließlich in Paris bei der Unesco landen. Gar nicht so einfach, es bis dahin zu schaffen! Und dann geht es erst richtig los.

Die Unesco hat einen detaillierten Kriterienkatalog. Darin definiert sie bestimmte Merkmale, die bei den zu prüfenden Stätten vorhanden sein müssen. Als zentraler Maßstab dient der „außergewöhnliche universelle Wert“. Ein Ort muss also so herausragend sein, dass er über die Landesgrenzen hinweg und für künftige Generationen eine große Bedeutung hat. Um dies gut und vor allem fair einschätzen zu können, gibt es ein eigenes Unesco-Komitee, das sich aus 21 Vertragsstaaten zusammensetzt. Es hat sich zur Bewertung zehn Unterkriterien überlegt. Ein Kandidat muss demnach etwa „ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft darstellen“. In der Regel wird dann einmal im Jahr entschieden, welche Stätten neu in die Welterbeliste aufgenommen werden.

Warum Stralsund und Wismar?

Die Zentren der beiden Hansestädte erfüllen gemeinsam gleich zwei der Kriterien für ein Welterbe: Zum einen haben sie beide wichtige Impulse für die Entwicklung der Backsteingotik gegeben und werden von dieser speziellen Architektur geprägt. Zum anderen stellen sie mit typischen Gebäudestilen, wie den Dielenhäusern, beispielhaft die in der Hansezeit typischen Bautechniken dar. Zudem stammt die gesamte Stadtstruktur bereits aus dem 13. Jahrhundert und wurde seitdem quasi nicht mehr verändert. Stralsund und Wismar waren als Hafen- und Hansestädte auch schon früh in den internationalen Handel eingebunden. Diese lange wirtschaftliche Tradition ist bis heute in beiden Städten spürbar und sichtbar. Ihre Altstädte haben somit einen „außergewöhnlichen universellen Wert“, der über nationale Grenzen hinausgeht und bewahrt werden soll.

Alte Buchenwälder

Neben Kultur soll auch Natur bewahrt werden. Ursprünglich bestand Europas Wildnis hauptsächlich aus Buchenwäldern, sie würden auch heute noch den größten Teil unseres Kontinents bedecken. Heute sind Buchenurwälder leider fast gänzlich verschwunden. Deshalb hat man 2011 über europäische Grenzen hinweg uralte Buchenwälder als Welterbe deklariert, um ihren unschätzbaren Wert zu verdeutlichen. Dieses Naturerbe erstreckt sich über zwölf Länder, ein Viertel der gesamten Fläche ist in Deutschland zu finden. In Mecklenburg-Vorpommern liegen gleich zwei Gebiete: Die Nationalparks Jasmund und Müritz umfassen zusammen 760,6 Hektar naturbelassene Buchenwälder, die seit zehn Jahren zum Unesco-Erbe zählen. Sie beherbergen eine große Artenvielfalt und zeigen, wie Wälder ohne menschlichen Eingriff aussehen würden.

Verpflichtung Welterbe

Welterbe ist nicht nur eine Auszeichnung. Es verpflichtet. Zum Beispiel dazu, sich aktiv um Denkmal- und Naturschutz zu kümmern. Sich um nachhaltige Entwicklung zu bemühen. Zwischen Kulturen zu vermitteln. Sich über Grenzen hinweg gemeinsam um das menschliche Erbe zu kümmern. Kommt man dieser Verantwortung nicht nach, hat die Unesco die Möglichkeit, das Erbe wieder abzuerkennen. So ergangen ist es diesen Sommer der englischen Stadt Liverpool. Zu viele moderne Bauten haben den kulturellen Wert so beschädigt, dass sie nicht mehr als Welterbe gilt. Auch andere Stätten stehen auf der „Roten Liste“ der Unesco, bisher wurde der Titel aber erst dreimal wieder aberkannt.

Neben Welterbestätten zeichnet die Unesco auch viele weitere Teilbereiche aus, um ihren speziellen Wert zu würdigen. So gibt es in MV auch Unesco-Biosphärenreservate, die sich dem Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens verpflichten. Auch acht Unesco-Projektschulen findet man im Bundesland. Diese müssen kein bestimmter Schultyp sein – es gibt sie als Grundschule, berufsbildende Schule oder als Gymnasium. Vielmehr sind es die inhaltlichen Werte, die gelehrt und gelernt werden. Weltoffenheit, nachhaltige Entwicklung und Frieden sind als Grundwerte der Unesco fest in den Lernalltag integriert.

Quellen

  1. https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-deutschland/welterbestaetten-deutschland
  2. https://www.schwerin.de/kultur-tourismus/auf-dem-weg-zum-weltkulturerbe
  3. https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-werden
  4. https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-werden
  5. https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-deutschland/altstaedte-von-stralsund-und-wismar
  6. https://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de/welterbe-buchenwaelder
  7. https://www.weltnaturerbe-buchenwaelder.de/welterbe-buchenwaelder/deutschland/serrahn
  8. https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/welterbe-sein
  9. https://www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe/liverpool-verliert-welterbetitel
  10. Bildung | Deutsche UNESCO-Kommission

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