Sicherheitsmaßnahme oder Diskriminierung?

Zutritt zu Schwimmhalle wegen fehlender Deutschkenntnisse verweigert

Anfang vergangener Woche verwehrte eine Angestellte einem Mann den Zugang zur Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch in Schwerin: dass er kein Deutsch spreche, verstoße gegen die Sicherheitsstandards. Die Landeshauptstadt, Betreiberin der Halle, wehrt sich gegen Rassismusvorwürfe. Der Flüchtlingsrat MV widerspricht, und auch aus der Kommunalpolitik gibt es Gegenwind.

Eine Mitarbeiterin der Schweriner Schwimmhalle auf dem Großen Dreesch verweigerte einem Mann Anfang vergangener Woche den Zutritt zu der öffentlichen Einrichtung. Das Problem seien seine fehlenden Deutschkenntnisse. Trotz Intervention einer Besucherin musste der Mann draußen bleiben. Wie die Zeugin gegenüber der Schweriner Volkszeitung erzählte, habe der Mann nicht hineingedurft, da sich der Bademeister mit ihm nicht verständigen könne. Die Frau beschwerte sich daraufhin bei der Stadt, die die öffentliche Schwimmhalle betreibt. Und sie wandte sich an die Medien.

Für Badesicherheit den Einlass verwehrt

Gegenüber KATAPULT MV erklärte die Pressesprecherin der Stadt, Michaela Christen, am Montag, dass zwischen dem Badegast und der Mitarbeiterin am Einlass eine Verständigung über die Badetemperatur nicht möglich gewesen sei. Auch der „Google-Übersetzer“ habe nicht weiterhelfen können.

„Die Kollegin hat sich nach ihrer Einschätzung der Gesamtsituation im Sinne der Badesicherheit gegen den Einlass entschieden“, so Christen. Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, den Eindruck einer unsachgemäßen Entscheidung zu vermeiden, ergänzte sie. Es sei das erste Mal gewesen, dass eine Person wegen einer Sprachbarriere abgewiesen worden sei. Ähnlich gelagerte Sachverhalte seien der Stadtverwaltung nicht bekannt.

Hallenleiter: Schwimmbad offen für alle

Am vergangenen Freitag hatte die Stadtverwaltung noch eine Pressemitteilung verschickt. Die Botschaft: Die Schweriner Schwimmhalle steht allen Badegästen offen. „Wir sehen uns als wichtigen Anlaufpunkt im Freizeit- und Sportbereich in der Landeshauptstadt und auf dem Großen Dreesch“, betonte ihr Leiter Stefan Kuß darin. Dies gelte für beeinträchtigte, gehörlose und blinde Menschen und genauso für alle in Schwerin lebenden Bürger:innen, unabhängig davon, wie gut sie Deutsch sprechen oder verstehen würden.

Dementsprechend seien die Baderegeln im Eingangsbereich der Halle auch in mehreren Sprachen ausgehängt: auf Deutsch, Englisch, Arabisch und mittlerweile auch auf Ukrainisch und Türkisch. Beschäftigte müssten eine sechswöchige Schulung in englischer Sprache absolvieren. Es werde zudem Hilfestellung beim Auffinden der Räume und beim Betreten des Bades geleistet.

Gegenseitiges Verstehen als Sicherheitsstandard

Sollte es dennoch Verständigungsprobleme geben, komme der „Google-Übersetzer“ zum Einsatz, so Kuß. Und notfalls „verständigen wir uns mit den Badegästen mit Händen und Füßen“. Die aktuellen Angestellten am Empfang hätten auch an einem Grundkurs Englisch teilgenommen, wie die Stadtsprecherin auf Nachfrage bestätigte.

Der Vorfall mit dem türkischsprachigen Gast sei ausgewertet worden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Kuß spricht in diesem Zusammenhang von einer „unsachgemäßen Entscheidung“ und einem „bedauerlichen Einzelfall“. Dieser spiegele jedoch nicht „die grundsätzliche Arbeitsweise seiner Einrichtung“ wider. Trotzdem gehöre „zu den Sicherheitsstandards in einer Schwimmhalle ein Mindestmaß an gegenseitigem Verstehen“, findet er.

Sicherheitsmaßnahme oder Diskriminierung?

Der Badegast muss „im Ernstfall den Anweisungen des Badepersonals Folge leisten“ können, stellt Kuß klar. Für die beteiligte Mitarbeiterin wird der Vorfall nach Angaben der Stadt keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Die Abweisung des Gastes sei aus sicherheitsrelevanten Erwägungen erfolgt und habe daher „keinerlei rassistischen Hintergrund“ gehabt.

An dieser Darstellung der Stadt sind bereits erste Zweifel laut geworden. „Das ist ein klassischer Fall von Diskriminierung“, findet Ulrike Seemann-Katz vom Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern. Es handele sich dabei keineswegs um einen Einzelfall. Oft würden Menschen, die nicht Deutsch sprechen, allein aufgrund von Verständigungsproblemen abgewiesen. Manchmal auch nur, weil Menschen Angst hätten, etwas falsch zu machen. „Dabei ist die Abweisung selbst schon der Fehler“, findet Seemann-Katz.

Stützt die Stadt rassistisches Verhalten?

Auch in der Kommunalpolitik hat der Fall Widerspruch ausgelöst. So richtete etwa Stephan Martini, Stadtvertreter von der Aktionsgruppe Stadt und Kulturschutz, eine Anfrage an Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD). Die Pressemitteilung sei nicht geeignet, den rassistischen Vorfall aufzuklären. Vielmehr verstärke und unterstütze sie das Verhalten der Mitarbeiter:innen.

Aus Sicht der Aktionsgruppe bedeute die Argumentation des Schwimmhallenleiters, dass die Angestellten jedem Gast, der eine fremde Sprache spreche, den Zutritt verweigern könnten. „Das ist nicht hinnehmbar und taugt nicht als Begründung in einer Stadt, die in Zukunft Millionen Touristen als Weltkulturerbe-Stadt empfangen möchte“, so Martini.

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