Einen Anspruch auf den Zuschuss haben alle Personen, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben. Wie Innenminister Christian Pegel mitteilt, erfolgt die Auszahlung automatisch. Eine Antragstellung ist nicht notwendig.
Ein-Personen-Haushalte erhalten einen Zuschuss von 415 Euro. Zwei-Personen-Haushalte werden mit 540 Euro unterstützt. Für weitere Haushaltsmitglieder werden zusätzlich jeweils 100 Euro ausgezahlt. Haushalte mit drei Personen haben demnach Anspruch auf 640 Euro, solche mit vier Personen auf 740 Euro.
Der Heizkostenzuschuss wird über Entlastungspakete der Bundesregierung bereitgestellt. Deutschlandweit sind rund 1,5 Millionen Menschen wohngeldberechtigt.
Quellen
- Innenministerium MV (Hg.): Zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wird ab morgen ausgezahlt, auf: regierung-mv.de (27.2.2023).↩
- Die Bundesregierung (Hg.): Damit die Wohnung warm bleibt, auf: bundesregierung.de (24.11.2022).↩