Warnstufe Grün der Corona-Ampel des Landes ist schon seit einer Weile überschritten. Bis auf zwei Landkreise und die Landeshauptstadt liegen alle im orangen Bereich. Nur Nordwestmecklenburg und Schwerin haben noch Warnstufe Gelb, die Mecklenburgische Seenplatte dagegen bereits die höchste Stufe Rot.
Da die landesweite Hospitalisierungsinzidenz aber aktuell bei 7,3 und damit wiederholt über sechs liegt, gilt für ganz MV die Warnstufe Orange. Somit sind auch die Landeshauptstadt und der Landkreis Nordwestmecklenburg von den schärferen Maßnahmen betroffen. In Landkreisen mit einer höheren Warnstufe, nach aktuellem Stand der Landkreis MSE, können noch weitere Einschränkungen eingeführt werden.
Am Dienstag veröffentlichte die Landesregierung neue Corona-Regelungen für MV, ausgehend von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Donnerstag. Daraus ergeben sich schärfere Regelungen, auch für Geimpfte und Genesene.
In vielen Bereichen 2Gplus
Die neue Corona-Verordnung sieht vor, dass ab der Warnstufe Orange 2Gplus-Regelungen für Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Restaurants und Sportstätten sowie in Hotels gelten. Dort haben also nur geimpfte oder genesene Personen mit einem tagesaktuellen Test Zutritt. Ausgenommen von der verschärften Regelung sind Friseure und medizinische Behandlungen, dort gilt noch 3G.
Auch die Weihnachtsmärkte im Land können nur noch Geimpfte oder Genesene besuchen, hier gilt aber nur eine 2G-Regelung.
Für den Einzelhandel wurden die Maßnahmen nicht verschärft. Hier müssen die Betreiber für die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sorgen, zum Beispiel mit einer begrenzten Kundenanzahl oder einer Korbpflicht.
Kinder unter sieben Jahren sind von den Regelungen ausgenommen. Einen Test brauchen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren, Schwangere sowie aus medizinischen Gründen Ungeimpfte.
Am Arbeitsplatz gilt nach den bundesweiten Beschlüssen vom vergangenen Donnerstag bereits jetzt die 3G-Regelung, somit müssen sich Ungeimpfte täglich testen, für Geimpfte und Genesene muss der Arbeitgeber zweimal pro Woche Tests zur Verfügung stellen. 3G gilt neben der Maskenpflicht dann auch für den ÖPNV.