Der Vorfahre des besten Freundes des Menschen polarisiert: Seit sich der Wolf nach seiner Ausrottung wieder in Deutschland angesiedelt hat, fordern Nutztierhalter:innen immer wieder, ihn bejagen zu dürfen. Tierschützer:innen hingegen halten ihn für wichtig und harmlos. Nun soll eine neue bundesweite Regelung den Abschuss auffälliger Wölfe vereinfachen.
In Deutschland, der EU und international ist der Wolf streng geschützt. Für einen Abschuss bedarf es einer Sondergenehmigung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Diese sind in den Wolfsmanagementplänen der Bundesländer dargelegt. Wenn ein Wolf wiederholt Nutztiere gerissen hat, eine geringe Scheu vor Menschen zeigt oder sich mit einem Hund paaren möchte, darf er getötet werden – so geschehen 2020 mit einer Wölfin in Schwaan im Landkreis Rostock.
Nur wenige Wölfe erfüllen die Voraussetzungen für eine solche „kontrollierte Entnahme“, wie der Abschuss im Bürokratendeutsch heißt. Seit 1990 wurden so deutschlandweit 13 Wölfe getötet, in MV wurde ein Wolf „entnommen“.
Bundesweite Regelung für schnelleren Abschuss
Nun hat auf Antrag von MVs ewigem Umweltminister Till Backhaus (SPD) die Umweltministerkonferenz im Dezember den schnelleren Abschluss von „Problemwölfen“ beschlossen. „Seit über 15 Jahren arbeite ich an dem Thema und heute haben wir den gordischen Knoten durchschlagen“, so der Minister in einer Pressemitteilung.
„Wir haben gemeinsam eine Regelung beschlossen, die es bundesweit möglich macht, Wölfe nach Rissen auf Weidetiere schnell und unkompliziert abzuschießen. Diese Schnellabschüsse sind unbürokratisch und praktikabel umsetzbar“, heißt es dazu von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen). Auch die EU-Kommission habe bestätigt, dass der Vorschlag dem europäischen Artenschutzrecht entspricht.
Risikogebiete müssen festgesetzt werden
Künftig soll schon nach einmaligem Überwinden von Herdenschutzmaßnahmen und dem Reißen von Weidetieren eine Abschussgenehmigung erteilt werden können. Allerdings nur in Gebieten, in denen Tiere oft von Wölfen gerissen werden. Sie werden von den Ländern festgelegt und können sich beispielsweise an Wolfsterritorien orientieren. Dort ist ein Abschuss innerhalb von drei Wochen im Umkreis von einem Kilometer möglich. Auch ein bisher erforderlicher Gentest kann dann entfallen. Um den Wolf eindeutig als Verursacher der Risse zu identifizieren, sollen die zuständigen Behörden stattdessen Indizien und Fachkenntnisse nutzen.
„Darauf basierend werden wir die schnelle Entnahme von schadenstiftenden Wölfen in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen nun auch praktisch umsetzen können“, so Backhaus. Die dafür notwendigen Schritte sollen vor Beginn der kommenden Weidesaison umgesetzt werden – also Ende April, Anfang Mai.
Der Artikel ist zuerst in unserer Januarausgabe erschienen und wurde für die Onlineveröffentlichung nicht aktualisiert.
Quellen
- Nabu (Hg.): Wölfe im Recht. Dreifach-Schutz durch Gesetze und Konventionen, auf: nabu.de.↩
- NDR (Hg.): Wölfe im Visier: Neue Debatte um Abschuss auch in MV, auf: ndr.de (2.9.2023).↩
- Khoshdel, Milad: Wie gefährlich ist der Wolf in MV wirklich?, auf: svz.de (9.6.2023).↩
- DPA (Hg.): Wegen Paarung mit Hund abgeschossene Wölfin nicht trächtig (25.6.2020).↩
- DBBW (Hg.): Totfunde von Wölfen – Statistik der Todesursachen, auf: dbb-wolf.de (Stand: 13.12.2023).↩
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (Hg.): Durchbruch beim Wolf: Entnahmen künftig schneller möglich, auf: regierung-mv.de (1.12.2023).↩
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Hg.): Umweltministerkonferenz beschließt Vorschlag für Schnellabschüsse von Wölfen, auf: bmuv.de (1.12.2023).↩