Damit sollen besonders in ländlichen Regionen Bildungsstätten erhalten und die Schulwege für Grundschulkinder zumutbar bleiben, heißt es zur Begründung. Die Hoffnung ist laut einer Sprecherin des Bildungsministeriums auch, dass es in den kommenden Jahren wieder mehr Anmeldungen in diesen Grundschulen geben wird.
Das Schulgesetz schreibt grundsätzlich eine Mindestschüler:innenanzahl vor. Sobald in einer Schule weniger als 20 Kinder in den Eingangsklassen angemeldet werden, muss diese normalerweise eine Ausnahmegenehmigung beantragen.