Mit der alten Verordnung von 1998 waren nur hoheitliche Flaggen, wie die Europa-, Bundes- und Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, erlaubt. Mit der neuen Verordnung dürfen alle offiziell anerkannten Flaggen, wie Stadt-, Gemeinde- oder eben auch Regenbogenflagge ohne Anlass und außerhalb bestimmter Beflaggungstage an öffentlichen Gebäuden wehen.
Gute Arbeit?
Neue Beflaggungsverordnung für MV
Regenbogen ohne Genehmigung
Die Landesregierung hat heute eine neue Beflaggungsverordnung für öffentliche Gebäude beschlossen: Ab 2023 dürfen auch sogenannte nichthoheitliche Flaggen wie die Regenbogenfahne gehisst werden. Aktuell ist dafür noch eine Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums nötig.
- Von: Martje Rust
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Martje Rust
RedaktionsleitungIst in Greifswald geboren, hat in Augsburg studiert und zog für den Lokaljournalismus wieder zurück nach MV.