Egal zu welchem Ergebnis der Bürgerentscheid kommt: Der Landkreis ist dazu verpflichtet, Geflüchtete unterzubringen.
Darf die Stadt Greifswald aufgrund des Abstimmungsergebnisses keine kommunalen Flächen für Containeranlagen verpachten, müssen geflohene Menschen zur Not in Sporthallen untergebracht werden.
Auf nichtkommunalen Flächen, beispielsweise von Unternehmen oder Privatpersonen, können nach Abstimmung mit dem Landkreis dennoch Containerunterkünfte entstehen.
Drei städtische Flächen stehen aktuell zur Diskussion. Ist die Verpachtung durch die Stadt Greifswald an den Landkreis nach der Abstimmung zulässig, werden die möglichen Standorte geprüft. Der Landkreis würde benötigte Containeranlagen eigenverantwortlich errichten.
Der Landkreis strebt eine dezentrale Unterbringung an, beispielsweise in Wohnungen. Trotzdem sind größere Einrichtungen notwendig, um alle Geflüchteten unterzubringen.
Aktuell erreichen laut Pressestelle wöchentlich bis zu 15 Personen den Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Alle Bundesländer und Landkreise sind dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. MV muss – nach Bremen und dem Saarland – die wenigsten Menschen aufnehmen.