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30 Jahre später

Asylkompromiss 2.0

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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Asylkompromisse zum Verwechseln, Gegenüberstellung von 1993 - 2023: Gegenstand: Grundgesetz - Gemeinsames Europäisches Asylsystem; eingeschränkte Menschenrechte: Asyl - Bewegungsfreiheit; Maßnahmen: Einführung sichere Drittstaaten und Herkunftsländer - Ausweitung sichere Drittstaaten und Herkunftsländer; beschleunigte Abschiebungen: durch Flughafenverfahren - durch Grenzverfahren; verantwortliche Bundesregierung: CDU/CSU, FDP - SPD, Grüne, FDP

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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich auf einen Krisenmechanismus im Zuge der geplanten Asylreform geeinigt. Er sieht unter anderem vor, dass Migrant:innen länger als üblich unter haftähnlichen Bedingungen in Asylzentren an der EU-Außengrenze festgehalten werden können. Für das Bundesinnenministerium stellt das Außengrenzverfahren dagegen keine Haft dar. Haft sei „das Verbot, einen Ort zu verlassen“. Den Schutzsuchenden werde jedoch lediglich die Einreise in die EU verwehrt. In Nicht-EU-Staaten dürften sie ausreisen.

Asylantrag vor den Toren Europas

Flüchtende dürfen laut der Asylrechtsreform regulär zwölf Wochen lang in streng gesicherten Einrichtungen in Grenznähe festgehalten werden, während ihr Asylanspruch geprüft wird. So könnten mehr Menschen schon an den Grenzen abgewiesen werden. Dies gilt unter anderem für Flüchtende aus als sicher geltenden Ländern mit geringer Bleibeperspektive – wenn höchstens 20 Prozent der bisherigen Schutzsuchenden aus dem jeweiligen Land in der EU einen Schutzstatus erhalten haben. Dazu zählen unter anderem die Türkei, Indien, Tunesien, Moldau, Serbien und Albanien.

Außerdem soll bei den Asylverfahren an der EU-Außengrenze eine Drittstaatenregelung greifen: Wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat geflohen ist, hat kaum eine Chance, Asyl in der EU zu erhalten. Gleichzeitig sollen die Kriterien für sichere Drittstaaten deutlich ausgeweitet werden, sodass weniger Schutzsuchende ihr Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung geltend machen können.

Ob zu viele Menschen gleichzeitig in einem Land Schutz suchen, kann kein Mitgliedstaat alleine entscheiden. Nur der Europäische Rat, die Staats- und Regierungschef:innen der EU-Länder, könnte den Krisenfall ausrufen.

Humanitäre Bedenken von Scholz ausgeräumt

Diese Einigung gilt als letzter Baustein für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Sie soll bis zur Europawahl im Juni 2024 stehen. Dafür müssen sich die EU-Staaten noch mit dem Europäischen Parlament auf das Gesetzespaket einigen.

Bisher hatte insbesondere Deutschland aus humanitären Gründen Bedenken beim Krisenmechanismus der Asylreform. Aufgrund des Drucks aus anderen EU-Ländern sprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) jedoch ein Machtwort und setzte mit seiner Richtlinienkompetenz durch, den Widerstand gegen die Krisenverordnung aufzugeben.

Wie es nach dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen zum Asylkompromiss zwischen der damaligen Regierung aus CDU/CSU und FDP und der oppositionellen SPD kam und welche Folgen das bis heute hat, lest ihr in unserem Artikel Lichtenhagens langer Schatten.

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Fußnoten

  1. Bundesministerium des Innern und für Heimat (Hg.): Fakten zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), auf: bmi.bund.de.
  2. ZDF (Hg.): Durchbruch in Brüssel: EU-Staaten einigen sich auf Asylkompromiss, auf: zdf.de (4.10.2023).
  3. Deutschlandfunk (Hg.): Worum es bei der Krisenverordnung geht, auf: deutschlandfunk.de (4.10.2023).
  4. ZDF (Hg.): Durchbruch in Brüssel: EU-Staaten einigen sich auf Asylkompromiss, auf: zdf.de (4.10.2023).

Autor:innen

Geboren in Rostock.
Aufgewachsen in Rostock.
Studierte in Rostock. Und Kiel.

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