Vetternwirtschaft bei AfD MV: Fraktionschef Nikolaus Kramer beschäftigt mutmaßlich eigene Ehefrau im Landtag
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Vetternwirtschaft

Beschäftigt AfD-Landtagsfraktion Ehefrau von Abgeordneten Nikolaus Kramer?

In den vergangenen Monaten brachten Recherchen etliche Vorwürfe der Vetternwirtschaft in der AfD ans Tageslicht. Betroffen waren neben der Bundestagsfraktion auch verschiedene Parlamente der Länder. Eine Leerstelle war bisher MVs Landtag. Doch auch dort scheint es bei der AfD-Fraktion einen Fall von Vetternwirtschaft zu geben.
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Anfang des Jahres brachten parteiinterne Streitigkeiten rund um den mittlerweile aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossenen Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt Recherchen zum Thema „Vetternwirtschaft” in der AfD ins Rollen.1 Insbesondere im Landtag von Sachsen-Anhalt konnten zahlreiche überkreuzende Anstellungsverhältnisse von Verwandten – meist Ehefrauen – unter den Abgeordneten nachgewiesen werden.2 Bislang betraf eine Lücke in der medialen Berichterstattung den Landtag von MV. Ein Blick auf das Telefonverzeichnis des Landtags wirft allerdings Fragen auf.

Telefonverzeichnisse offenbaren mutmaßlichen Fall von Vetternwirtschaft

Auf den landtagsinternen Listen aus den Jahren 2022, 2024 und 2025 sind Namen der jeweiligen Fraktionsmitarbeitenden aufgelistet. Dabei fiel der Name einer Frau auf, die dort 2022 noch unter dem Namen F. Behrens3 gelistet war – ab 2024 jedoch unter dem Nachnamen Kramer. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich hierbei um die Ehefrau des rechtsextremen Landtagsabgeordneten und AfD-Fraktionsvorsitzenden Nikolaus Kramer handelt. Laut seines privaten Facebookprofils hat der Abgeordnete Ende Juli 2023 geheiratet.4 Zeitlich passt die Eheschließung und der Wechsel des Nachnamens im Telefonverzeichnis damit überein. Auf Nachfrage antwortete Nikolaus Kramer: „Sie sind da einer großen Sache auf der Spur…“.5 Keine Bestätigung, kein Dementi.

Nachschärfung von MVs Abgeordnetengesetz gefordert

Laut MVs Abgeordnetengesetz wäre die Anstellung der Ehefrau als Fraktionsmitarbeiterin nicht verboten.6 Anders sehe das bei einer direkten Anstellung von Verwandten in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten aus. 

Im Fall von Kramer und seiner mutmaßlichen Ehefrau kommt hinzu, dass der Abgeordnete als Fraktionsvorsitzender der direkte Vorgesetzte ist und somit die Funktion eines Arbeitgebers übernimmt. Problematisch findet das auch Gerhard Bley, MVs Regionalgruppenleiter der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International Deutschland: „Die Beschäftigung der Ehefrau des Fraktionsvorsitzenden oder auch eines/einer anderen Abgeordneten ist eine Vermischung von finanziellen privaten Interessen mit den Aufgaben einer Landtagsfraktion.“ Nach dem Abgeordnetengesetz des Bundes dürfen Parlamentarier:innen aus dem Bundestag keine eigenen Verwandten, Partner:innen oder Ex-Partner:innen auf Kosten der Steuerzahler:innen anstellen.7 „Diese Regelung fehlt in Mecklenburg-Vorpommern und muss schleunigst geschaffen werden, damit Vetternwirtschaft im Landtag konsequent vorgebeugt wird“, sagt Bley.8 

„Gift für die Demokratie“

Auch Sarah Schönewolf, die Pressesprecherin der unabhängigen und überparteiliche Internetplattform Abgeordnetenwatch sieht die Causa Kramer problematisch. „Wer als Fraktionsvorsitzender die eigene Ehefrau im Fraktionsbüro anstellt und sie aus Steuermitteln bezahlt, zeigt sehr deutlich, dass ihm die persönliche Versorgung wichtiger ist als eine zuverlässige parlamentarische Arbeit.“ Dass eine solche Konstruktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern noch legal ist, mache den Fall laut Schönewolf nicht akzeptabler. Im Gegenteil: Es zeige nur, wie dringend die Regeln nachgeschärft werden müssen. „Solche Beispiele sind Gift für die Demokratie, denn sie manifestieren das Bild von Abgeordneten, die sich nicht dem Gemeinwohl, sondern den eigenen Interessen verpflichtet fühlen.“9 Abgeordnetenwatch fordert daher eine unabhängige Prüfung bestehender Beschäftigungsverhältnisse auf Interessenkonflikte. Darunter fällt ein Verbot von Familienanstellungen sowie Überkreuzbeschäftigungen für alle Bundes- und Landtagsabgeordnete. Verstöße sollen sanktioniert werden. Ihr Ansinnen ist Teil einer aktuellen Petition zum Thema unabhängige Transparenz-Kontrolle, die eine unabhängige Prüfinstanz für Interessenkonflikte, Lobbyangaben und Parteienfinanzierung verlangt.10

  1. Tagesschau (Hg.): AfD-Bundestagsfraktion wirft Abgeordneten raus, auf: tagesschau.de (3.3.2026). ↩︎
  2. Fröhmcke, Helene; Riedel, Katja; Sarti, Mandy: AfD-Verwandtenaffäre weitet sich aus, auf: tagesschau.de (10.2.2026). ↩︎
  3. Da es sich nicht um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, haben wir uns entschlossen, den Namen zu anonymisieren. ↩︎
  4. @niko.kramlinger, auf: facebook.com. ↩︎
  5. E-Mail von Nikolaus Kramer vom 7.5.2026. ↩︎
  6. Landtag Mecklenburg-Vorpommern (Hg.): Ausführungsbestimmungen, S. 2, auf: landtag-mv.de (1.11.2024). ↩︎
  7. Deutscher Bundestag (Hg.): Aussprache zur Verwandtenbeschäftigung bei AfD-Abgeordneten, auf: bundestag.de (26.2.2026). ↩︎
  8. E-Mail von Gerhard Bley vom 18.5.2026. ↩︎
  9. E-Mail von Sarah Schönewolf vom 18.5.2026. ↩︎
  10. Abgeordnetenwatch (Hg.): Unabhängige Transparenz-Kontrolle jetzt!, auf: abgeordnetenwatch.de. ↩︎

Autor:in

  • Redakteurin in Greifswald

    Irgendwas zwischen Patchworkwendekid und Halbprovinzbohème. Wohnte in 4 von 16 Bundesländern. Hat einen Meisterbrief und einen Papagei.

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