Politische Kriminalität

„Besorgniserregend“

Sie steigt: die Zahl politisch motivierter Straf- und Gewalttaten. Besonders rechte Akteur:innen scheinen sich zu radikalisieren, denn rund 70 Prozent aller Straftaten gehen auf ihr Konto. Das legen die Ergebnisse einer Anfrage von Peter Ritter (Die Linke) an die Landesregierung nahe.

„Die Entwicklung rechtsmotivierter Straftaten im ersten Halbjahr dieses Jahres ist äußerst besorgniserregend“, urteilt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel. In einer Presseerklärung teilt er weiter mit, dass sich die Anzahl rassistischer, antisemitischer und anderer menschenfeindlicher Delikte nahezu verdoppelt habe – vom ersten zum zweiten Quartal 2021. Noetzels Urteil stützt sich auf die Antwort der Landesregierung an seinen Parteikollegen Peter Ritter. Dieser hatte nach den politisch motivierten Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern im zweiten Quartal 2021 gefragt.

Insgesamt 377 Straftaten stuft das Landesinnenministerium als politisch motiviert ein. Darunter fallen zehn Delikte, von denen es vier religiösen Ideolog:innen und sechs ausländischen Ideolog:innen zuordnet. 77 Vergehen aus der Kategorie Politisch motivierte Kriminalität führt die Behörde auf keine spezifische Gruppe zurück. Macht 87 Straftaten – bleiben noch 290.

Politisch motivierte Kriminalität kommt von rechts

Von diesen 290 entfallen 25 auf Täter:innen aus dem linken politischen Spektrum. 265 und damit rund 70 Prozent aller politisch motivierten Taten begingen Menschen aus dem rechten politischen Milieu. Von ihren Straftaten richteten sich 73 Prozent gegen Menschen mit Migrationshintergrund, 15 gegen Jüd:innen und 30 gegen Polizist:innen. Zehn linksmotivierte Straftaten zielten gegen Menschen aus dem rechten Milieu und zwei gegen Polizist:innen.

Vor allem greifen politisch Motivierte immer häufiger zu Gewalt gegen Personen. Während das Innenministerium zwei Gewaltdelikte als politisch links kategorisierte, ordnete es 18 Gewalttaten dem rechten politischen Spektrum zu.

Die Zahlen ergeben sich aus den bis zum 2. November bei der Landesregierung gemeldeten Delikten und sind daher vorläufig.

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