LNG-Projekte in der Ostsee

Deutsche Umwelthilfe legt Widerspruch ein

Seit Ende Dezember ist das schwimmende LNG-Terminal im Industriehafen Lubmin in Betrieb. Jetzt hat die Deutsche Umwelthilfe beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Widerspruch gegen dessen Betriebsgenehmigung eingelegt. Es müsse die Notbremse gegen die Industrialisierung der Ostsee gezogen werden, heißt es zur Begründung. Zahlreiche umweltbezogene Vorschriften seien verletzt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die DUH ebnet mit dem Widerspruch auch den Weg zur Klage.

Gegen die Hauptgenehmigung für den Betrieb des schwimmenden LNG-Terminals Neptune hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) heute Widerspruch bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht. Das gab der Verband in einem gemeinsamen Pressestatement mit den dieses Vorhaben unterstützenden Umweltverbänden – dem Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) und dem World Wide Fund for Nature (WWF) – bekannt. Demnach stehe man gemeinsam gegen den Betrieb des LNG-Terminals im Lubminer Industriehafen.(1)

DUH: Genehmigung rechtswidrig

Die DUH argumentiert in ihrem Widerspruch unter anderem mit der Verletzung verschiedener umweltbezogener Vorschriften – etwa im LNG-Beschleunigungsgesetz oder dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Zudem stelle die Unterlassung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einen „absoluten Verfahrensfehler“ dar, was die Genehmigung durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (Stalu) rechtswidrig mache. Auch sei die Behauptung des Stalu, es habe ausnahmsweise nicht zwingend einer UVP bedurft, nicht zutreffend. So fehlt es aus Sicht der DUH beispielsweise schon an der für die Auslassung einer UVP nötigen Gasmangellage.

Darüber hinaus fehlen dem Widerspruch laut DUH Aussagen zu den Folgen der Anlage und deren Betrieb für Umwelt, Klima, aber auch die Menschen vor Ort. Nicht nur seien die Menge und die Auswirkungen der bei dem Vorhaben ausgestoßenen Treibhausgase nicht erhoben worden, auch an einer Immissionsprognose fehle es – etwa im Hinblick auf die Lärmbelästigungen, die Anwohner:innen seit der Einweihung des Terminals vermelden. Zudem wurden die Umweltauswirkungen des Shuttleverkehrs, der für den Betrieb der Anlage zwingend notwendig ist, bei der Prüfung ebenfalls außer vor gelassen.

DUH will klagen

Die DUH wiederholt in dem Widerspruch nach Angaben ihres Bundesgeschäftsführers Sascha Müller-Kraenner Argumente, die sie bereits in ihrer Einwendung im Verfahren geltend gemacht hat, die damals aber keine Berücksichtigung fanden. Illusionen über die Erfolgsaussichten des Widerspruchs mache sich die DUH dabei nicht.(2) „Wir legen damit den Finger in die Wunde“, formuliert Corinna Cwielag, Landesgeschäftsführerin des BUND. Vielleicht könne das einen „Weckruf ans Land und die Behörden“ darstellen, hofft sie.(3)

„Wir sind von unseren Argumenten überzeugt“, kommentiert Müller-Kraenner. Die DUH halte das Terminal auch weiterhin aus den dargelegten Gründen nicht für geeignet. Deshalb wird die DUH bei Ablehnung des Widerspruchs auch Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen, so der Bundesgeschäftsführer. Das Ziel: Die Genehmigung des Stalu soll zurückgenommen werden.

Kritik auch am geplanten LNG-Projekt vor Rügen

„Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um die Ostsee zu schützen und die Terminals in Lubmin und vor Rügen zu stoppen“, schreibt Müller-Kraenner im dem Pressestatement. Und übt damit ebenfalls Kritik am neu geplanten LNG-Projekt vor der Küste Rügens. Die anderen Umweltverbände sehen das ähnlich. So ist etwa Corinna Cwielag der Meinung, dass die „Belastungsgrenzen für den Naturraum (…) längst erreicht“ sei und weitere Terminals und Pipelines nicht nur die Umwelt, sondern auch den Tourismus an der Ostseeküste gefährden. Der Bau zementiere außerdem „die Nutzung fossiler Energieträger“, ist Rica Münchberger, Geschäftsführerin des Nabu MV, überzeugt. Ein solches Projekt vor der Küste Rügens und damit innerhalb eines „sensiblen Schutzgebietes“ umzusetzen, zeige „die Ignoranz der Politik gegenüber der ökologischen Belastungsgrenze der Ostsee“.

Bis zum 16. März können im Genehmigungsverfahren für die geplante und zum Projekt gehörende Offshore-Pipeline noch Einwendungen vorgebracht werden. Nach Aussage von Cwielag und Müller-Kraenner haben sowohl der BUND MV als auch die DUH vor, dies zu tun.

(1) Deutsche Umwelthilfe (Hg.): Starkes Bündnis gegen LNG-Anlagen vor Rügen und Lubmin: Umweltverbände unterstützen Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe und fordern Absage der Projekte, auf: duh.de (28.2.2023).(2) Telefonat mit Sascha Müller-Kraenner am 28.2.2023.(3) Telefonat mit Corinna Cwielag am 28.2.2023.

Autor:in

  • Redakteurin in Greifswald

    Geboren in Berlin, aufgewachsen in Berlin und Brandenburg. Tauschte zum Studieren freiwillig Metropole gegen Metropölchen.