Kommunalwahl

Ein Hauptwohnsitz für die Demokratie

Studierende in MV könnten bei den Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni landesweit bis zu 4,5 Prozent der Wählenden ausmachen – wenn sie wirklich alle wählen gehen. In einzelnen Städten könnte ihr Anteil dann noch deutlich größer sein: Gut 37 Prozent in Wismar, knapp 36 Prozent in Greifswald und mehr als 12 Prozent in Rostock. Und weil gut Gebildete tendenziell seltener Parteien mit rechtsextremistischen Positionen wählen, könnten Studierende mit einer hohen Wahlbeteiligung zu einem demokratischen Wahlergebnis beitragen. Was sie allerdings brauchen, um hier wählen zu dürfen, ist ein alleiniger Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in MV – bis spätestens 28. April.

Bei der letzten repräsentativen Wahlumfrage in MV gaben 31 Prozent der Befragten an, dass sie die AfD wählen würden. Damit könnte bei den Kommunal- und Europawahlen mit den Rechtspopulisten eine Partei stärkste Kraft werden, die in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistisch“ beziehungsweise „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Eine hohe Wahlbeteiligung von Wählergruppen, die seltener AfD wählen, kann diesen Wert senken. Eine dieser Gruppen bilden die gut 37.000 Studierenden, die aktuell an den Universitäten und Hochschulen im Land eingeschrieben sind. Wählen dürfen Studierende in MV, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und im Land gemeldet sind: mit ihrem einzigen Wohnsitz oder, bei mehreren Meldeadressen, ihrem Hauptwohnsitz. Dieser muss, damit eine Person im Wählerverzeichnis für die Kommunalwahlen landet, 37 Tage vor der Wahl angemeldet sein, bei der Europawahl 42 Tage vor der Wahl. Wer an beiden Wahlen teilnehmen möchte, braucht also eine Anmeldung in MV bis spätestens 28. April.Fürs Ummelden braucht man neben einem Termin beim Einwohnermeldeamt und dem Personalausweis eine Wohnungsgeberbescheinigung von der Vermieterin oder dem Vermieter. Das Ummelden kostet nichts. Im Gegenteil: In Rostock und Stralsund bekommen Studierende dafür 150 Euro Begrüßungsgeld, in Greifswald sogar 200 Euro.

Auch für die Demokratie kann sich die Ummeldung lohnen. Zum Beispiel in Wismar: Würden dort alle Studierenden mit deutscher oder EU-Staatsbürgerschaft rechtzeitig einen Wohnsitz in der Stadt anmelden und wählen gehen, könnten ihre Stimmen bis zu 37,5 Prozent der abgegebenen Stimmen ausmachen. Denn nach den jüngsten Erhebungen des Statistischen Landesamtes sind an der Hochschule Wismar mindestens 7.021 Studierende eingeschrieben, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit bei Vorliegen eines Hauptwohnsitzes wahlberechtigt wären. Wenn in Wismar nun am 9. Juni erneut – wie bei den letzten Wahlen 2019 – insgesamt knapp 19.000 Menschen an den Kommunalwahlen teilnehmen, hätten alle wahlberechtigten Studierenden zusammen daran einen Anteil von 37,5 Prozent. Und auch, wenn von den Studierenden nicht alle wählen gehen, sondern anteilig nur so viele von ihnen wie in der Gesamtbevölkerung, läge ihr Anteil an den Wählenden immer noch bei gut 20 Prozent.

In Greifswald beteiligten sich an den letzten Kommunalwahlen 26.682 Wähler:innen. Laut der örtlichen Universität studieren dort aktuell 9.557 Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines anderen EU-Mitgliedstaates. Sie könnten rein rechnerisch zusammen bis zu 35,8 Prozent der Wählenden ausmachen. Auch hier genau dann, wenn alle potenziell wahlberechtigten Studierenden einen Hauptwohnsitz haben, zur Wahl gehen und die Wahlbeteiligung in der Stadt auf dem Niveau von 2019 liegt. Gehen von den Greifswalder Studierenden anteilig nur so viele wählen wie in der Gesamtbevölkerung, dürfte ihr Anteil bei schätzungsweise 20 Prozent liegen.In Rostock könnten alle wahlberechtigten Studierenden bis zu 12,4 Prozent der Wählenden ausmachen. Denn hier studieren an der Universität und den Fachhochschulen nach den letzten Zahlen des Statistischen Amtes MV mindestens 12.724 potenziell wahlberechtigte Menschen.

Für das gesamte Land MV ergibt sich: Wenn die nach letzten Zahlen mindestens 34.323 potenziell wahlberechtigten Studierenden rechtzeitig vor den Wahlen ihren Wohnsitz beziehungsweise Hauptwohnsitz in MV haben und wählen gehen, können sie bis zu 4,5 Prozent aller Menschen ausmachen, die sich überhaupt an der Wahl beteiligen – bei einer Wahlbeteiligung wie bei der letzten Europawahl in MV in 2019. Das entspräche dann auch ihrem Stimmenanteil. Wenn die Studierenden sich dagegen nur durchschnittlich an der Wahl beteiligen, könnten ihre Stimmen gut 2,6 Prozent aller abgegebenen Stimmen ausmachen.

Quellen

  1. Ostsee-Zeitung (Hg.): Jeder Zweite in MV will die AfD in der Landesregierung sehen, auf: ostsee-zeitung.de (19.1.2024).
  2. Amt für Verfassungsschutz Thüringen (Hg.): Verfassungsschutzbericht 2022, S. 16, auf: verfassungsschutz.thueringen.de.
  3. Sächsische Staatskanzlei (Hg.): Sächsischer AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft, auf: medienservice.sachsen.de (8.12.2023) / Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt (Hg.): Rechtsextremistische Parteien, auf: mi.sachsen-anhalt.de (7.11.2023).
  4. Tagesschau.de (Hg.): Bundestagswahl 2021, Stimmanteile der Parteien nach Bildung, auf: tagesschau.de (26.9.2021) / Niedermayer, Oskar; Hofrichter, Jürgen: Die Wählerschaft der AfD: Wer ist sie, woher kommt sie und wie weit rechts steht sie?, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 47(2), S. 267-284, auf: jstor.org (2016) / Statistisches Bundesamt (Hg.): Studierende nach Bundesländern, auf: destatis.de (3.3.2024).
  5. Gesetz über die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern § 4 Abs. 1 Nr. 2.
  6. Die Bundeswahlleiterin (Hg.): Wie kann ich in Deutschland an der Wahl teilnehmen?, auf: bundeswahlleiterin.de.
  7. Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung MV (Hg.): Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden, auf: mv-serviceportal.de.
  8. E-Mail der Pressestelle der Universität Rostock vom 29.2.2024 / E-Mail der Pressestelle der Hochschule Stralsund vom 3.3.2024.
  9. E-Mail der Pressestelle der Universität Greifswald vom 27.2.2024.
  10. Statistisches Amt MV (Hg.): Studierende an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern Wintersemester 2022/2023, S. 6, auf: laiv-mv.de (25.10.2023).
  11. Statistisches Amt MV (Hg.): Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 26. Mai 2019, S. 130, auf: statistischebibliothek.de (2020).
  12. Ebd., S. 150.
  13. Statistisches Amt MV (Hg.): Studierende an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern Wintersemester 2022/2023, S. 6. auf: laiv-mv.de (25.10.2023) / Statistisches Amt MV (Hg.): Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern am 26. Mai 2019, S. 18, auf: statistischebibliothek.de (2020).
  14. Landesamt für innere Verwaltung MV (Hg.): Europawahl am 26. Mai 2019 in Mecklenburg-Vorpommern, auf: laiv-mv.de.

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