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Klimastiftung MV

Finanzbeamtin verbrennt Steuererklärung

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Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) und Finanzminister Heiko Geue (SPD) sollen von dem Vorfall bereits seit Anfang Mai letzten Jahres gewusst haben: Damals hatte eine Beamtin des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten die Steuererklärung, für die sie gar nicht zuständig war, in ihrem Büro gefunden, nachdem aufgrund öffentlichen Drucks bereits lange danach gesucht worden war. Aus Angst verbrannte sie die Dokumente in einer Kurzschlussreaktion im Kamin einer unwissenden Bekannten und meldete den Vorfall schließlich selbst. Ihr Vorgesetzter stellte bereits im Mai Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. Gegen die Finanzbeamtin wurde eine Geldstrafe verhängt und das Strafverfahren daraufhin am 20. September eingestellt. All das sollen Geue und Bernhardt spätestens dann gewusst haben, ohne die Öffentlichkeit oder das Parlament zu informieren, während monatelang über den Verbleib der Steuererklärung gerätselt wurde.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zur Aufklärung der Verstrickungen der Klimastiftung MV wurde laut Geue hingegen erst am 22. Dezember darüber informiert. Wie, das kritisiert der grüne Landtagsabgeordnete Hannes Damm: „Es grenzt schon an Unverschämtheit, wenn Finanzminister Geue nun behauptet, die Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Dezember vergangenen Jahres über die verbrannte Steuererklärung informiert zu haben“.

Die Unterlagen zu diesem Vorgang, darunter der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft, befanden sich laut Damm unter den rund 80 Gigabyte großen Datensätzen, die den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für ihre Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt wurden. „Die Akten zu diesem Vorfall verbargen sich wie die Nadel im Heuhaufen inmitten Zehntausender Seiten. Nirgends, auch nicht in den offiziellen Aktenbegleitschreiben, tauchte ein Hinweis darauf auf, dass die fehlenden originalen Steuerunterlagen durch Verbrennen vernichtet worden sind, obwohl dies für den Untersuchungsausschuss von größtem Interesse ist.“ Grünen-Fraktionsvorsitzender Harald Terpe forderte angesichts des Vorgangs nun auch personelle Konsequenzen. Zudem müsse festgestellt werden, inwieweit Manuela Schwesig informiert war.

Zuletzt wurden im PUA Sachverständige und Zeugen gehört. Die Gutachter kamen dabei zu dem Schluss: Nord Stream 2 war aus energiepolitischer Sicht von Anfang an unnötig.

Die Grüne Landtagsfraktion lag mit ihren Vermutungen bereits im April richtig. Die Steuererkärung der Klimastiftung landete im Feuer. Quelle: Twitter
Die Grüne Landtagsfraktion lag mit ihren Vermutungen bereits im April richtig. Die Steuererkärung der Klimastiftung landete im Feuer. Quelle: Twitter

Steuerpflicht für Gazprom-Millionen?

Die Klimastiftung, deren Hauptzweck die Ermöglichung des Weiterbaus der Gaspipeline Nord Stream 2 trotz US-Sanktionen war, erhielt vom russischen Staatskonzern Gazprom in zwei Raten insgesamt 20 Millionen Euro. Da die Gemeinnützigkeit der Stiftung nie beantragt wurde und sie demnach als eine private Stiftung bürgerlichen Rechts gilt, ist sie nicht von der Schenkungssteuer befreit.

Im Finanzamt sah man dies anfangs jedoch anders. Man wollte der Stiftung die knapp zehn Millionen Euro Schenkungssteuer, die sich aus dem Höchstsatz von 50 Prozent ergaben, erlassen. Doch das Finanzministerium wurde auf den Fall aufmerksam. Im Finanzamt ging man daraufhin davon aus, dass es sich bei der Befreiung von der Steuerpflicht um eine politische Entscheidung aus Schwerin handeln muss, und wartete ab. Laut dem FDP-Fraktionsvorsitzenden René Domke ist das grundgesetzwidrig: „Hiermit wird suggeriert, dass es eine politische Entscheidung gäbe oder dass sie erwartet wird.“ Damit wäre jedoch die Bindung an Recht und Gesetz verletzt.

Die Stiftung zog gegen die Entscheidung vor Gericht, das Verfahren läuft noch. „Dass öffentlicher Druck zur Durchsetzung der gesetzlichen Steuerpflicht notwendig ist, wirft ein schlechtes Licht auf die Landesregierung“, kommentiert die stellvertretende Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler, Diana Behr.

Steuergeheimnis statt Transparenz

Laut Harald Terpe hat das Finanzministerium dem Finanzausschuss Mitte Mai mitgeteilt, dass es keine neuen Informationen über die verschwundenen Unterlagen gebe. Später, im Oktober, verweigerte die Landesregierung dann Auskünfte über den Verbleib unter Hinweis auf das Steuergeheimnis. Das Finanzministerium erklärte am Freitag, es sei wegen des Steuergeheimnisses und der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterin bislang daran gehindert gewesen, die Vernichtung der Akten öffentlich zu machen. An den parlamentarischen Untersuchungsausschuss konnte demnach berichtet werden, da seine Mitglieder zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Der Vorstand der Klimastiftung hatte das Land unterdessen bereits im September aufgefordert, das Steuergeheimnis aufzuheben.
Finanzminister Geue hatte seinerzeit das Steuergeheimnis selbst verletzt, als er aus Versehen auf eine Frage von Hannes Damm (Grüne) am 7. April 2022 zugab, es sei keine Schenkungssteuer von der Klimastiftung geflossen.

Politischer Druck auf Finanzamt?

CDU-Fraktionschef Franz-Robert Liskow vermutet hinter dem Vorgang politische Einflussnahme durch die Landesregierung: „Ich kann mir die Tat der Beamtin nur so erklären, dass der Druck, den das Finanzministerium auf das Finanzamt ausgeübt hat, gewaltig gewesen sein muss.“ Er kündigte eine Sondersitzung zu dem Vorgang im Rechts- und im Finanzausschuss an.

Auch die FDP fordert Aufarbeitung: Der Vorfall soll laut FDP-Fraktionsvorsitzendem René Domke ebenso Gegenstand im parlamentarischen Untersuchungsausschuss werden. Auch sei die Praktik, Unterlagen aus dem Finanzamt mitzunehmen, ein „schwerer Verstoß gegen das Steuergeheimnis“ und werfe zudem Fragen nach der Fehlerkultur innerhalb der Behörde auf. Den Vorwurf der politischen Einflussnahme auf das Steuerrecht wies Geue, der einst im Bundeskanzleramt Reden für den damaligen Kanzler Gerhard Schröder schrieb, erneut zurück. Laut Geue sei der Vorgang ein Einzelfall.

Die Steuerprüfung der Klimastiftung ist laut Stralsunder Staatsanwaltschaft trotz der Vernichtung der Originalunterlagen wohl nicht gefährdet. Mindestens von zwei der drei Steuererklärungen seien Kopien gemacht worden.

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Autor:innen

Redakteurin bei KATAPULT MV.

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