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LNG-Ausbau vor Rügen

Gericht weist Klage gegen Pipeline ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage gegen die Genehmigung der Gasleitung vom Hafen Mukran auf Rügen nach Lubmin abgewiesen. Die klagenden Umweltverbände geben jedoch nicht auf.

Die geplanten LNG-Terminals im Hafen von Mukran werden mit einer rund 50 Kilometer langen Gaspipeline durch den Greifswalder Bodden nach Lubmin an das Gasfernleitungsnetz angebunden. Gegen die Betriebsgenehmigung der Leitung haben Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Naturschutzbund (Nabu) geklagt, weil aus ihrer Sicht keine ausreichenden umwelt- und naturschutzrechtlichen Prüfungen in dem sensiblen Gewässer durchgeführt wurden.

Beide Verbände weisen zudem darauf hin, dass keine Gasmangellage bestehe, die entsprechend dem LNG-Beschleunigungsgesetz den Betrieb eines Flüssiggasterminals auf Rügen rechtfertigen würde.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht das anders: Einer heute ergangenen Entscheidung zufolge sei der LNG-Ausbau vor Rügen notwendig, um die Gasversorgung sicherzustellen. Bereits zuvor hatte das Gericht Eilanträge zum Baustopp mit der gleichen Argumentation zurückgewiesen. Auch seien alle rechtlichen Vorgaben zur Sicherung des Gewässer- und Naturschutzes eingehalten.

DUH will weitere rechtliche Schritte prüfen

Die vom Leipziger Gericht abgewiesene Klage habe zur Folge, „dass das LNG-Beschleunigungsgesetz eher ein Klimawandelbeschleunigungsgesetz ist, weil es fossile Energien in einer Geschwindigkeit fördert, die ohne dieses Gesetz nicht möglich wäre“, urteilt Milena Pressentin von der DUH. Das Beschleunigungsgesetz hebele effektiven Klimaschutz aus.

Das heute gesprochene Urteil ist jedoch noch keine Entscheidung über eine endgültige Genehmigung für die Inbetriebnahme des LNG-Gesamtvorhabens vor Rügen. Neben der nun positiv beschiedenen Nutzung der Pipeline fehlen Genehmigungen für den Hafenausbau in Mukran und die zwei geplanten schwimmenden LNG-Terminals, die das Flüssiggas in die Pipeline einspeisen sollen. „Es sind viele verschiedene Verfahren“, erklärt Pressentin. Sobald die endgültigen Genehmigungen vorlägen, wolle die DUH weitere rechtliche Schritte prüfen. „Wir sind da erst am Anfang.“

Auch vor Ort auf Rügen bleiben die Kritikerinnen gegen das LNG-Vorhaben aktiv. „Weder der Protest noch die juristischen Möglichkeiten sind ausgereizt“, so Thomas Kunstmann von der Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen. Man wolle sich weiter wehren, so die Botschaft der Initiative.

zitate duh und bundesverwaltungsgericht

Quellen

  1. NDR (Hg.): Gaspipeline für LNG-Terminal Mukran: Gericht gibt grünes Licht, auf: ndr.de (25.4.2024).
  2. Telefonat mit Melina Pressentin am 25.4.2024.
  3. Autor nutzt generisches Femininum.
  4. E-Mail der Bürgerinitiative Lebenswertes Rügen vom 25.4.2024.

Autor:in

  • Freier Redakteur

    Ist KATAPULT MVs Inselprofi und nicht nur deshalb gern am Wasser. Nutzt in seinen Texten generisches Femininum.

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