Mecklenburg-Vorpommern besteht aus 36 Wahlkreisen. Größere Städte wie Rostock, Schwerin und Neubrandenburg sind sogar in mehrere Wahlkreise eingeteilt. Regionen mit einer geringeren Bevölkerungsdichte bilden entsprechend größere Wahlkreise.
Der Wahlkreis, in dem man wohnt, entscheidet auch darüber, welche Direktkandidierenden man mit der Erststimme wählen kann. Aus jedem Wahlkreis kann eine Person in den Landtag gewählt werden – mit der Erststimme werden somit 36 Sitze im Landtag direkt besetzt.

